Sachsen startet Bundesratsinitiative für Sofortprogramm »Frühkindliche Bildung«
10.06.2025, 13:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kita Qualitätsentwicklungsgesetz
Das Kabinett hat heute (10. Juni) eine Bundesratsinitiative für ein Sofortprogramm »Frühkindliche Bildung« beschlossen. Der Antrag soll bereits am 13. Juni 2025 in den Bundesrat eingebracht werden. »Unser Ziel ist es, schnellstmöglich das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz anzustoßen. Wir wollen damit einen nahtlosen Anschluss ermöglichen«, betonte Kultusminister Conrad Clemens und verwies darauf, dass das aktuelle Kita-Qualitätsgesetz Ende 2026 ausläuft. Eine verlässliche Fortführung sei ausschlaggebend für die notwendige Kontinuität der Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen. »Das Qualitätsentwicklungsgesetz muss jetzt rasch Fahrt aufnehmen, sonst läuft uns die Zeit davon!«, machte Clemens deutlich.
Die Kindertagesbetreuung leistet in allen Bundesländern einen wichtigen Beitrag zum gesunden Aufwachsen. Besonders mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Vorbereitung auf einen erfolgreichen Schulstart sind Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeangebote unverzichtbar. »Unsere Kinder haben die besten Startbedingungen verdient«, so Clemens. Frühkindliche Bildung sei Voraussetzung für mehr Chancengerechtigkeit. »Durch alltagsintegrierte Förderung in Sprache, Motorik und sozialen Kompetenzen werden die Kinder bestmöglich beim Heranwachsen begleitet und auf den Schulstart vorbereitet«, so der Minister.
Hintergrund:
Seit 2019 beteiligt sich der Bund auf der Grundlage des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) an der Finanzierung von Maßnahmen der Länder zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Die finanzielle Beteiligung erfolgte bislang immer im Zweijahresrhythmus und war daher wenig verlässlich für die Länder. Ziel des gemeinsamen Prozesses ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung von hoher Qualität.
Finanzvolumen 2019 – 2026:
Bundesmittel 2019 - 2026: 13,5 Mrd. Euro
Anteil Sachsen 2019 – 2026: 644,5 Mio. Euro
Mit Unterstützung dieser Bundesmittel konnten seit Mitte 2019 mehrere gesetzlich verankerte Qualitätsverbesserungsmaßnahmen in Sachsen auf den Weg gebracht werden. z. B. die Einführung und Finanzierung von Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeiten in Kitas und Kindertagespflege.
Fortsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage der Richtlinie KiTa- Qualitäts- und –Teilhabeverbesserung (RL KiTa-QuTVerb):
a) Steigerung der Attraktivität des Tätigkeitsfeldes durch Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
b) Zuschuss zur Qualifizierung der Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
c) Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege,
d) Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung u.a. mit den Bausteinen:
–Fachkräfte zum Mentoring für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung (Sprachmentorinnen und -mentoren) in der Kindertagesbetreuung (inkl. einer Sachkostenförderung für die Jahre 2023/2024),
–Weiterentwicklung eines Konzeptes zur Förderung der Voraussetzungen für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung unter besonderer Berücksichtigung der Mundgesundheit sowie
–Koordinierungsstelle für die Fachkräfte zum Mentoring für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung.