Alte Bahnstrecke, neues Verkehrsmittel: Striegistalradweg erhält grünes Licht
12.06.2025, 08:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit einem Planfeststellungsbeschluss den Bau eines rund 11 Kilometer langen Abschnittes des Striegistalradweges zwischen Hainichen, Ortsteil Schlegel (Kratzmühle) und Roßwein, Ortsteil Niederstriegis/Hohenlauft genehmigt.
»Der Planfeststellungsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer attraktiven und sicheren Radverkehrsverbindung im Striegistal. Um den Bürgerinnen und Bürgern das Fahrradfahren leichter und sicherer zu machen, haben sich die Kommunen Hainichen, Roßwein und Striegistal zu einem beispielhaften Gemeinschaftsprojekt zusammengefunden. Mit dem Striegistalradweg leisten sie zudem Großes für die mittelsächsische Radverkehrs-Infrastruktur« ordnet Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, das Vorhaben ein.
Geplant ist der Bau eines durchgehenden Radweges mit einer Fahrbahnbreite von 2,50 Metern zuzüglich beidseitiger 0,5 Meter breiter Bankette. Besonderheit ist die weitgehende Nutzung einer einstigen Eisenbahntrasse. Dabei wird deren vorhandene bauliche Substanz wie das Gleisbett, die Entwässerungsanlagen und die Brückenbauwerke bedarfsgerecht ertüchtigt. Für einzelne Streckenabschnitte ist die Führung abseits der ehemaligen Bahnlinie geplant. Damit wird verschiedenen Betroffenheiten aus den Bereichen Eigentum, Natur und Landschaft Rechnung getragen.
Antragsteller und zukünftige Bauherrin ist die Stadt Hainichen. Die Stadt Hainichen, die Gemeinde Striegistal und die Stadt Roßwein hatten im Jahr 2015 eine Zweckvereinbarung zur Errichtung einer Radwegverbindung auf der ehemaligen Bahnstrecke abgeschlossen, die der Stadt Hainichen die Vorhabenträgerschaft für die Herstellung des Baurechts überträgt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen, die Stellung genommen haben, sowie den sonstigen Einwendern zeitnah zugestellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses einschließlich der Planunterlagen wird vom 11. bis 25. August 2025 erfolgen.