Doppelhaushalt Landkreis Zwickau: Freigabe mit Auflage

24.06.2025, 15:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen

Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt des Landkreises Zwickau für die Jahre 2025 und 2026 zum Vollzug freigegeben.

Mit der Haushaltfreigabe genehmigt die Landesdirektion die vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Verpflichtungsermächtigungen erlauben der Verwaltung, Zahlungsverpflichtungen einzugehen, die erst in künftigen Jahren beglichen werden müssen.

Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 511 Millionen Euro in 2025 und 521 Millionen Euro in 2026. Im Haushaltsjahr 2025 plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 26,6 Millionen Euro. Im Folgejahr sind dafür in etwa 54,4 Millionen Euro veranschlagt. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Straßenbau, Schulsanierung, Breitbandausbau und Katastrophenschutz.

Für das Haushaltsjahr 2025 kann der Landkreis Zwickau einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen. Im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2026 plant der Landkreis mit einem geringen Fehlbetrag. Dieser kann wahrscheinlich noch aus Rücklagen ausgeglichen werden. Im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2026 kann der Landkreis Zwickau dagegen die Gesetzmäßigkeit nicht darstellen und die Zahlungsfähigkeit nur durch eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherstellen.

Obwohl der Landkreis plant, mehr Geld auszugeben, als er Einnahmen erwartet, werden die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes 2026 dennoch erreicht. Da sich der Landkreis in einer Sondersituation befindet, kommen die rechtsaufsichtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 zur Anwendung. Diese ermöglichen eine weite Auslegung der haushaltsrechtlichen Vorschriften im Sinne der Kommune.

Die Sondersituation besteht auf Grund von überproportional angewachsenen Ausgaben, insbesondere im Bereich der Soziallasten sowie aufgrund der Tatsache, dass der Planung noch keine gesicherten Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 zugrunde liegen.

Dem Landkreis Zwickau gelingt es im Zeitraum des Doppelhaushaltes nicht, die Eigenmittel zur Finanzierung der erforderlichen Investitionen zu erwirtschaften. Deshalb wird er im Haushaltsjahr 2026 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 7.507.000 Euro aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gesichert ist.

Vor dem Hintergrund der insgesamt schwierigen Finanzlage des Landkreises sowie aufgrund der bislang fehlenden Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen mit einer Auflage versehen. Der Landkreis Zwickau wird hierdurch zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet. Deren Vollzug wird jedoch zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Sobald diese vorliegen, wird die Landesdirektion Sachsen auf Grundlage einer aktualisierten Haushaltsplanung eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Zwickau vornehmen und über den Fortbestand der Auflage bzw. deren Vollzug entscheiden.

Den Kreisumlagesatz in Höhe von 33,96 Prozent behält der Landkreis für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.


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