Kabinett beschließt sächsische Verordnung zur Wärmeplanung

24.06.2025, 09:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat die sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) beschlossen. Mit der SächsWPVO sollen, wie vom Bundesgesetzgeber im Wärmeplanungsgesetz vorgesehen, die Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle für die Erstellung von Wärmeplänen verpflichtet und mit den für die Durchführung der Wärmeplanung notwendigen Rechten ausgestattet werden. Zudem werden Regelungen zum vereinfachten Verfahren der Wärmeplanerstellung und der gemeinsamen Wärmeplanerstellung mehrerer Gemeinden getroffen.

Energieminister Dirk Panter: »Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Dazu soll auch die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung beitragen und klimafreundliches Heizen vorangebracht werden. Mit der beschlossenen Verordnung zur Wärmeplanung erhalten die sächsischen Kommunen Planungs- und Rechtssicherheit. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Wärmewende für die Bürgerinnen und Bürger, für Kommunen und Unternehmen bezahlbar bleibt. Daher werden wir uns beim Bund für eine langfristige und verlässliche Finanzierung der praktischen Umsetzung der Wärmeplanungen einsetzen.«

Dem Beschluss vorausgegangen ist die Anhörung unter Beteiligung des Sächsischen Städte und Gemeindetages (SSG), der Sächsischen Energieagentur (SAENA), des Sächsischen Landkreistages (SLKT), des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) sowie des Sächsischen Normenkontrollrates (NKR). In Folge der Stellungnahmen der angehörten Institutionen wurde die Verordnung nochmals überarbeitet.

Die mit der Aufstellung der Wärmepläne einhergehende Mehrbelastung für die kommunale Ebene wird finanziell ausgeglichen. Die Finanzierung wird über das Wärmeplanungsunterstützungsgesetz geregelt, welches im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes auf den Weg gebracht wurde.

Panter weiter: »Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat deutlich gemacht, wie abhängig Europa von Erdöl und -gas ist. Durch eine konsequente Wärmewende kann Deutschland unabhängiger von Importen fossiler Brennstoffe werden, seine Energieversorgung auf nachhaltige heimische Quellen umstellen und dadurch lokale Wertschöpfung erzeugen. Innovative Technologien, Wärmespeicherung, effiziente Wärmepumpen und eventuell ergänzend grüne Gase spielen dabei eine wichtige Rolle und bieten Chancen für die sächsische Wirtschaft.«

Hintergrund:

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze hat der Bund die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland geschaffen. Seit Beginn des Jahres 2024 besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeindegebiete mit maximal 100.000 Einwohnern. Das Wärmeplanungsgesetz und die damit in Deutschland flächendeckend eingeführte verpflichtende kommunale Wärmeplanung bildet das strategische Planungsinstrument für die Gestaltung der Wärmewende in Deutschland. Die für jedes Gemeindegebiet spezifischen Wärmepläne sollen einen realistischen Weg zu einer klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 aufzeigen.

Ziel eines kommunalen Wärmeplans ist es, auf lokaler Ebene realistische und wirtschaftliche Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln, die anschließend mit den Akteuren vor Ort gemeinsam umsetzbar sind. Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet unter den Gesichtspunkten von Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit besonders geeignet ist. Auf diese Weise kann beispielsweise geklärt werden, wo Fernwärmenetze wirtschaftlich ausgebaut werden und wo vorrangig dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen zum Einsatz kommen sollen; wo evtl. Abwärmepotentiale genutzt werden können oder lokale Energieversorgungskonzepte umsetzbar sind. Damit können Investitionen in die Wärmeversorgung gezielt gelenkt werden und es wird Berechenbarkeit und langfristige Planungssicherheit für alle Beteiligten hergestellt.

Im Freistaat Sachsen werden rund 95 Prozent der Wärmenachfrage durch fossile Energieträger wie Gas (68 Prozent), Braunkohle (25 Prozent) und Heizöl (1,5 Prozent) gedeckt, lediglich 5,5 Prozent durch Erneuerbare Energien. Mit einem Anschlussgrad von 29 Prozent der Haushalte an die Fernwärme liegt Sachsen im vorderen Bereich des Bundesländervergleichs (alle Daten aus 2023). Eine Umstellung von Wärmenetzen und Heizsystemen auf erneuerbare Wärmequellen, wie Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder Abwärme und auch der Einsatz von Wärmepumpen reduziert CO2-Emissionen und hilft, die Klimaziele zu erreichen. Langfristig sind erneuerbare Wärmequellen nicht nur besser für das Klima, sondern auch kostengünstiger, da die Betriebskosten von Heizsystemen wie Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen deutlich niedriger sind als bei konventionellen fossilen Heizsystemen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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