Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft

27.06.2025, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Gesetz ist wichtiger Schritt für ein inklusives Deutschland«

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wird bundesweit eine EU-Richtlinie umgesetzt, die den gleichberechtigten Zugang zu zentralen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, sicherstellen soll. Das Gesetz markiert einen wichtigen Schritt zu einer gesellschaftlichen Teilhabe und einem selbstbestimmten Leben im digitalen Raum.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, zahlreiche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Unter das Gesetz fallen unter anderem Bankdienstleistungen, einschließlich Geldautomaten und Online-Banking, Computer, Tablets, Smartphones, E-book-Lesegeräte und zugehörige Dienst, E-Commerce Plattformen (z.B. Online-Shops) sowie im Rahmen öffentlicher Verkehrsinformationssysteme Fahrkartenautomaten, elektronische Tickets und digitale Fahrpläne.

Sozialministerin Petra Köpping: »Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird ein wichtiger Grundstein für mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Verbraucherschutz gelegt. Es trägt dazu bei, dass Menschen nicht mehr durch digitale oder physische Barrieren vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden – ein bedeutender Schritt für ein inklusives Deutschland. Gesprochene Inhalte in Videos sollten zum Beispiel mit Untertiteln oder Gebärdensprache ergänzt werden, sodass gehörlose oder schwerhörige Menschen die Videos nutzen können. Ich bin sehr froh, dass wir Länder gemeinsam eine einheitliche Überprüfung der Barrierefreiheit sicherstellen. Dafür hat der Sächsische Landtag mehrheitlich Ende Mai dem Staatsvertrag zugestimmt, der uns dies personell und finanziell bei uns in Sachsen wie deutschlandweit gewährleisten lässt.«

Barrierefreiheitsanforderungen wie die Bereitstellung von Zugängen über mehr als einen sensorischen Kanal, die Darstellung in verständlicher Weise – etwa der Option »leichte Sprache« – oder Auswahlmöglichkeiten von Schriftgröße, Abstand und Kontrast ermöglichen es Verbraucherinnen und Verbrauchern individuelle Einstellungen auszuwählen, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Somit sollten Bedienelemente sowohl mit Maus als auch Tastatur zu bedienen sein. Zudem sollte es ausreichend Farbkontraste geben, die Beschriftung von Buttons sollten aussagekräftig sein und alle Bilder sind mit beschreibenden Alternativtexten zu unterlegen. Verbraucherinnen und Verbraucher – insbesondere Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, ältere Menschen oder Menschen mit temporären Einschränkungen – profitieren damit von einem breiteren und selbstbestimmten Zugang zu wichtigen Angeboten des täglichen Lebens.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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