Sachsen setzt Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig aus
25.06.2025, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschaftsminister Panter: »Wir wollen, dass kein Unternehmen von der Rückzahlung überfordert wird.«
Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) hat veranlasst, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes mit sofortiger Wirkung vorläufig aussetzt. Das betrifft das Bundesprogramm »Soforthilfe-Zuschuss Bund« und die Überbrückungshilfe des Bundes. Bis zu einer abschließenden Klärung aller offenen Fragen werden keine neuen Rückforderungen verfolgt. Auch Mahnungen erfolgen vorerst nicht.
Wirtschaftsminister Dirk Panter:
»Viele Unternehmer haben mich in den vergangenen Wochen angesprochen, dass die Rückforderung der Coronahilfen des Bundes in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine große Herausforderung darstellt. Es sind Existenzängste entstanden. Darauf habe ich reagiert und die Rückforderungen erst einmal stoppen lassen. Wir wollen jetzt für Klarheit sorgen, um unnötige Härten für Unternehmerinnen und Unternehmer zu vermeiden – soweit es rechtlich möglich ist. Es wird allerdings noch einige Tage dauern, bis alle Details abschließend geklärt sind. Daher bitte ich um Verständnis, dass wir noch keine näheren Details nennen können. Für den Moment verschafft das Moratorium den Betroffenen eine Atempause.«
Gemeinsam mit der SAB prüft das Ministerium derzeit die konkreten Optionen. Rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen wird es trotz des Moratoriums nicht geben können. Die Unternehmen werden zudem weiterhin Auskunft über die Verwendung der Hilfen geben müssen. Aufgrund der Haushaltsituation des Freistaats zahlt Sachsen auch nicht nachträglich einen Unternehmerlohn.
Im Gespräch sind aber beispielsweise veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen.
Hintergrund:
Der Staat hat Unternehmen, die von den zur Pandemieeindämmung erforderlichen Lockdowns betroffen waren, durch verschiedene Zuschussprogramme unterstützt. In Sachsen wurden allein in den zwei großen Bundesprogrammen Überbrückungshilfe und Soforthilfe-Zuschuss Bund rund 203.800 Anträge bewilligt und insgesamt 2,935 Milliarden Euro an fast 98.000 Leistungsempfänger ausgezahlt – das sind fast drei Viertel der sächsischen Unternehmen.
In beiden Bundesprogrammen sind aktuell bereits 49.257 Rückforderungsvorgänge abgeschlossen. 27.586 befinden sich aktuell in Bearbeitung und 29.000 Rückforderungen werden noch erwartet (Stand: 19.06.2025).
Um die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes während der Lockdowns schnell und unbürokratisch an die Unternehmen auszahlen zu können, erfolgte die Antragstellung bei der SAB auf Grundlage von Prognosen. Im Gegenzug waren von Anfang an Überprüfungen der Leistungsberechtigung in jedem Einzelfall sowie in der Folge Rückforderungen bzw. in einigen Programmlinien auch Nachzahlungen angekündigt.
Hinweis für Redaktionen
Welche Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung der Bundeshilfen künftig gelten werden, dazu informiert Wirtschaftsminister Dirk Panter in Kürze auf einer gesonderten Pressekonferenz. Dazu laden wir Sie rechtzeitig ein.