Ohne Sternchen, aber mit Respekt – Sachsens Schulsprache bleibt verständlich

23.07.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Clemens unterzeichnet überarbeitete Verwaltungsvorschrift Rechtschreibung in Schulen

Kultusminister Conrad Clemens setzt den von seinem Amtsvorgänger Christian Piwarz eingeschlagenen Weg zur sprachlichen Klarheit an Sachsens Schulen fort. Die überarbeitete »Verwaltungsvorschrift (VwV) Rechtschreibung in Schulen« tritt zum 1. August 2025 in Kraft. Damit gelten auch künftig an allen öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen die Vorgaben des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung. Sonderzeichen wie Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I finden im schulischen Bereich sowie in offiziellen Schreiben keine Anwendung. Stattdessen sollen im Sinne einer besseren Verständlichkeit geschlechtsbezogene Paarformen wie »Schülerinnen und Schüler«, geschlechtsneutrale Formulierungen oder Passivformen zum Einsatz kommen. Verstöße gegen die amtliche Rechtschreibung werden in schriftlichen Arbeiten als Fehler markiert und bei der Bewertung berücksichtigt.

»Gute Bildung braucht eine klare Sprache«, betont Kultusminister Clemens. »Deshalb folgen wir weiterhin den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung und geben unseren Schulen, aber vor allem unseren Schülerinnen und Schülern, verlässliche Regeln. So schaffen wir eine Lernumgebung in der alle Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen können.«

Hintergrund:
Das Amtliche Regelwerk, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung erstmals 2006 herausgegeben wurde, ist Grundlage der deutschen Rechtschreibung. Mit seinen Empfehlungen trägt der Rat dazu bei, die Einheitlichkeit und damit Verständlichkeit der Rechtschreibung im deutschsprachigen Raum so weit wie möglich zu sichern. Der Rat hat Genderzeichen nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen und darüber hinaus am 14. Juli 2023 klargestellt, dass Sonderzeichen im Wortinneren nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören. Auch die Kultusministerkonferenz hat die Rechtschreibregelungen als verbindliche Regeln an Schulen beschlossen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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