Landesdirektion Sachsen entscheidet: Kreistagsbeschluss aus Bautzen zur Abschaffung des Ausländerbeauftragten ist rechtmäßig
28.08.2025, 13:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landesdirektion Sachsen hat den Beschluss des Kreistages Bautzen zur Abschaffung des Ausländerbeauftragten als rechtmäßig bestätigt. Als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde konnte nach Prüfung kein maßgeblicher Verstoß gegen die Sächsische Landkreisordnung festgestellt werden.
Laut dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SächsIntG) ist die Bestellung eines hauptamtlichen Beauftragten für Integration und Teilhabe eine sogenannte »Soll-Vorschrift«. Danach sind die Landkreise als untere Integrationsbehörden grundsätzlich verpflichtet, einen hauptamtlichen Integrationsbeauftragten zu bestellen. Die Vorschrift lässt nur begründete Ausnahmen zu.
Ob und wie der Landkreis Bautzen nun seiner Aufgabe als untere Integrationsbehörde nachkommt, klärt derzeit der Landkreis gemeinsam mit dem als Fachaufsicht verantwortlichen Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aktuell arbeitet der Landkreis Bautzen an einem Integrationskonzept, welches die Aufgaben und die Stellung eines Integrationsbeauftragten mit umfasst.
Geprüft wurde auch, inwieweit der Beschluss zur Abschaffung des Ausländerbeauftragten in geheimer Abstimmung durchgeführt werden durfte. Die Landesdirektion Sachsen hat im Ergebnis von einer Beanstandung abgesehen, weil nach der geheimen Abstimmung alle Änderungen der Hauptsatzung in einer öffentlichen Gesamtabstimmung nochmals bestätigt wurden.
Der Kreistag Bautzen hatte die Stelle des Ausländerbeauftragten im August 2024 auf Antrag der AfD in einer geheimen Abstimmung mit einer einfachen Mehrheit in der Hauptsatzung abgeschafft. Daraufhin prüfte die Landesdirektion Sachsen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, ob der Kreistagsbeschluss gegen geltendes Recht verstößt und wie in der Sache weiter verfahren werden soll.