Tierärzte können Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Sachsen jetzt digital stellen

17.09.2025, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Veterinärmediziner mit einem ausländischen Studienabschluss können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation ab sofort digital beantragen. Die Anerkennung ist erforderlich, um in Deutschland als Tierärztin oder Tierarzt tätig zu sein.

Staatsministerin Petra Köpping: »Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation zu vereinfachen und schlanker zu gestalten. Die digitale Antragstellung ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um bürokratische Hürden schnell und effizient abzubauen.«

Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind
• im Ausland abgeschlossene tierärztliche Ausbildung,
• persönliche Zuverlässigkeit,
• gesundheitliche Eignung,
• für die Berufsausübung erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Der Antrag kann über das Portal https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php gestellt werden.

Das Portal ist im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt worden. Herausgeber ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Entwickelt wurde der Online-Dienst gemeinsam mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Mit der digitalen Antragstellung wird ein Teil des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt. Im selben Portal ist in einem nächsten Schritt dann die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen als Hygienekontrolleur vorgesehen.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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