Landesdirektion Sachsen erteilt 1. Teilgenehmigung für Hochbau an ESMC

18.09.2025, 10:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

LDS-Präsident Bélafi: »Eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Inbetriebnahme ist damit erreicht«

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat am 15. September 2025 die 1. Teilgenehmigung für den Hochbau an die European Semiconductor Manufacturing Company (ESMC) GmbH erteilt. »Eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Inbetriebnahme ist damit erreicht «, so der Landesdirektionspräsident Béla Bélafi. Mit dem Bescheid können die Fertigungs- und Energieversorgungsanlage (Hauptgebäude) sowie die Nebengebäude gebaut werden. Grundlage für die Genehmigung ist die positive Prognose, die über die Genehmigungsfähigkeit der Gesamtanlage getroffen wurde. Der Antrag auf Teilgenehmigung umfasste auf mehr als 5.700 Seiten textliche Erläuterungen, Planzeichnungen, bautechnische Ausführungen und mehr als 15 Gutachten zu umweltrelevanten Fachthemen. Mit Einreichung des Antrages am 30. Oktober 2024 und der nun erfolgten Genehmigung konnte das Verfahren innerhalb von elf Monaten abgeschlossen werden. »Die Fachleute in der Landesdirektion haben hervorragende Arbeit geleistet. Besonders die professionelle Zusammenarbeit mit den Bauherren von ESMC hat zum zügigen Verfahren beigetragen«, so Bélafi. Um den Verfahrensverlauf zu optimieren, hat die Landesdirektion die erforderliche Beteiligung der Kommunal- und Landesbehörden koordiniert und einen externen Projektmanager hinzugezogen. Die vorbereitenden Abstimmungen mit ESMC begannen bereits im Jahr 2023. Der Projektablauf des Bauherren ESMC konnte während der Dauer des Verfahrens durch die Nutzung der Beschleunigungsmechanismen im Zulassungsverfahren weiter voranschreiten.

Das Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zu Bau und Betrieb einer Halbleiterfabrik teilt sich in mehrere Teilgenehmigungen; die entsprechenden Anträge werden von ESMC nun nachfolgend zur Genehmigung vorgelegt.

Derzeit liegen der Landesdirektion Sachsen zudem bereits mehrere Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von ansässigen Zulieferbetrieben vor, die auf Grund der Ansiedlung von ESMC ihre Kapazitäten erweitern wollen.

Der Bescheid der 1. Teilgenehmigung wird nach den Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz über die Veröffentlichungen bei Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie öffentlich zugänglich gemacht.

Die Fabrik von ESMC wird die europäische Kapazität der Halbleiterherstellung maßgeblich mit fortschrittlichen Technologien stärken und etwa 2.000 Arbeitsplätze in Dresden schaffen. Dafür werden am Standort insgesamt 10 Milliarden Euro investiert.

Hinweis zu den Haupt- und Nebengebäuden:

Bei ESMC in Dresden ist die Fertigungsanlage (FAB) die eigentliche Produktionsstätte für die Halbleiter, während für die zentrale Medienversorgung der FAB das sogenannte Central Utility Plant (CUP) als Gebäude zuständig ist.

Nebengebäude sind z.B.: Das Eingangs-/Empfangsgebäude, das Gebäude der Gasübergabestation, die Bulkgasstorage-Gebäude (Lagerung von Gasen in portablen Großspeichern – Trailern)


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Dr. Susann Meerheim
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
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