Verdacht des Mordes in Laußnitz

26.09.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Antrag im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO beim Landgericht Dresden – Jugendkammer – mit dem Ziel der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in einem Ermittlungsverfahren gegen einen 16-jährigen Beschuldigten einen Antrag im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO beim Landgericht Dresden wegen des Verdachts des Mordes gestellt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 18. Mai 2025 in Laußnitz seine 21-jährige Freundin durch mehrfache Stiche mit einem Messer heimtückisch getötet zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Polizeidirektion Görlitz vom 19. Mai 2025 und gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Görlitz vom 23. Mai 2025, beide abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Die Geschädigte verstarb aufgrund der schweren Verletzungen noch am Tatort.

Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war.

Der Beschuldigte wurde am 18. Mai 2025 vorläufig festgenommen und am 19. Mai 2025 aufgrund Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Bautzen einstweilig in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht. Er befindet sich seitdem in einstweiliger Unterbringung.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat zu dem Tatvorwurf keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr entscheiden, ob das Hauptverfahren im Sicherungsverfahren vor der Jugendkammer zu eröffnen ist.

Ein Termin zur Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang