DVB-Betriebswerkstatt kann modernisiert werden
02.10.2025, 16:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Kraushaar übergibt 1,9 Millionen Euro Fördermittel an DVB-Vorstand Hemmersbach
Damit die Dresdner Verkehrsbetriebe weiter ein zuverlässiger Partner für ihre Fahrgäste im Stadtgebiet bleiben können, hat Infrastrukturministerin Regina Kraushaar heute einen Fördermittelbescheid an DVB-Vorstand Andreas Hemmersbach übergeben. Mit rund 1,9 Millionen Euro werden für den Betriebshof in Dresden-Gorbitz zwei Maschinen neu beschafft, mit denen die Erhaltungsarbeiten an den Radsätzen der Straßenbahnen, die dem täglichen Verschleiß unterliegen, durchgeführt werden. Unter anderem werden so die Abrollgeräusche verringert und damit die Fahrsicherheit und der Komfort erhöht.
Staatsministerin Kraushaar vor Ort: »Die Dresdner Verkehrsbetriebe haben sich das Ziel gesetzt, einen modernen öffentlichen Personennahverkehr abzusichern. Und es gilt hier wie überall im Freistaat: Jede Investition zahlt auf kommende Generationen ein. Wir unterstützen die DVB AG gerne dabei, dass sie sich mit modernen Maschinen und eigenem Know-how fit für die Zukunft macht und den Fahrgästen ein sicheres und komfortables Ankommen auf ihren Wegen bieten will. Gerade die Sanierung und Modernisierung unserer Verkehrsinfrastruktur ist eine wichtige Aufgabe, die wir gemeinsam meistern müssen.«
DVB-Vorstand Hemmersbach: »Wir freuen uns über die finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Sachsen. Mit den neuen Maschinen wird die Instandhaltung unserer Stadtbahnen effektiver und wir können die Wagen nach einem Werkstattaufenthalt schneller wieder für unsere Kunden bereitstellen. Es ist gut zu wissen, dass der Freistaat neben Fahrzeugen und Strecken auch die erforderlichen Betriebshöfe bei der finanziellen Förderung des Nahverkehrs im Blick hat. Ohne leistungsfähige Werkstätten wäre ein verlässlicher Betrieb im ÖPNV nicht möglich.«
Hintergrund
Die Fördermittel werden aus der Richtlinie ÖPNV ausgereicht, mit der der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) verbessert werden soll. Die Richtlinie ÖPNV des Freistaats regelt die Förderung von Projekten zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs. Ziel ist es, die Qualität des schienen- und straßengebundenen ÖPNV zu steigern und dabei insbesondere die Barrierefreiheit sicherzustellen. Gefördert werden können Bau- und Ausbaumaßnahmen an Strecken, Stationen, Betriebshöfen und Werkstätten sowie die Beschaffung von Fahrzeugen. Ebenso sind Straßenbahntrassen, zentrale Haltestellen, Leit- und Informationssysteme, Verknüpfungsstellen sowie Planungen und Studien förderfähig. Zuwendungsempfänger sind in erster Linie Verkehrsunternehmen, Schieneninfrastrukturunternehmen sowie Städte, Gemeinden und deren Zusammenschlüsse. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Teilfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Infrastrukturmaßnahmen können bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Fahrzeugen beträgt die Förderung in der Regel bis zu 50 Prozent.