Arbeitsgruppe »Zukunftspakt Pflege« stellt Zwischenergebnisse vor
14.10.2025, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Trotz Finanzdruck muss bürgernahe und menschenwürdige pflegerische Versorgung Maßstab der Pflegereform bleiben!«
In einer digitalen Sitzung erörterte gestern die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" die Zwischenergebnisse der Fachebene für eine stabile, verlässliche und zukunftsfähige soziale Pflegeversicherung. Dabei wurden inhaltliche Schwerpunkte für die weitere Arbeit an den Eckpunkten für eine umfassende Pflegereform bestätigt und zahlreiche Prüfaufträge konkretisiert.
Im Ergebnis der Sitzung fassten die teilnehmenden Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren den Beschluss, dass u.a. die soziale Pflegeversicherung auch nach der Pflegereform als Umlage- und Teilleistungssystem ausgestaltet bleibt. Dabei soll weiterhin nach den erforderlichen Lösungen gesucht werden, um Eigenanteile zu begrenzen bzw. deren Anstieg zu dämpfen.
Dazu erklärt Staatsministerin Petra Köpping: »Eine verlässliche Absicherung der Pflege muss auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen gelingen. Damit die Menschen weiterhin darauf vertrauen können, dass sie im Alter eine würdige Pflege erhalten, dürfen wir keine Zeit verlieren. Die Finanzierungsfragen müssen schnell und nachhaltig geklärt werden. Das sollte jedoch nicht dazu verleiten, überwiegend nur die Leistungen an die Pflegebedürftigen auf den Prüfstand zu stellen. Eine sorgfältige Analyse, wie die Einnahmen der Pflegeversicherung verbessert werden können, gehört zu einer ehrlichen, gerechten Betrachtung genauso dazu.«
Neben dem Charakter der Pflegeversicherung verständigte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter anderem auch darauf, die Pflegegrade grundsätzlich beizubehalten, Leistungen stärker präventiv auszurichten, Beratungsangebote für alle Pflegebedürftigen neu aufzustellen sowie durch eine Reform des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes und eine verbesserte Versorgung in pflegerischen Notfallsituationen die häusliche Pflege zu stärken.
»Wichtig ist mir, dass Menschen möglichst lange zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Daher muss Prävention bereits im Vorfeld und auch bei Eintritt in die Pflegebedürftigkeit konsequent mitgedacht werden, um Eigenständigkeit und Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten«, sagte Staatsministerin Petra Köpping mit Blick auf die zukünftige Ausgestaltung der Leistungen für Pflegebedürftige.
Der Zwischenbilanz ist eine intensive Arbeitsphase der zwei Fach-Arbeitsgruppen »Finanzierung« und »Versorgung« vorausgegangen. Seit Juli 2025 waren Vertreterinnen und Vertreter der für Pflege zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene sowie der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Ressorts auf Bundesebene an dem Prozess beteiligt. Die Fach-Arbeitsgruppen sind nun aufgefordert, bis zur Abschlusssitzung im Dezember den konkreten Finanzbedarf zu beziffern sowie die Vorschläge weiter auszuarbeiten und als Eckpunkte für eine Reform vorzulegen. Bislang ungeklärt sind beispielsweise die Punkte Investitions- und Ausbildungskosten.
Weitere Informationen und Link zum Sachstandsbericht:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/b-l-ag-zukunftspakt-pflege-pm-13-10-25.html