Milliarden-Investitionen in Sachsens Kommunen
20.10.2025, 16:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsregierung und kommunale Landesverbände unterzeichnen Vereinbarung zum Sondervermögen
Sachsens Staatsregierung und die kommunalen Landesverbände haben sich über die Verteilung der 4,838 Milliarden Euro, die dem Freistaat aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« des Bundes für zwölf Jahre zur Verfügung stehen, verständigt. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten heute Ministerpräsident Michael Kretschmer, die Stellvertretende Ministerpräsidentin, Petra Köpping, der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Bert Wendsche, sowie der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Henry Graichen, in Dresden.
Ministerpräsident Michael Kretschmer: »Es war von Anfang an mein Ziel, einen Großteil der Mittel für Maßnahmen auf der kommunalen Ebene einzusetzen und dass über deren konkrete Verwendung die Kommunen in weiten Teilen selbst in freier Verantwortung für die Regionen entscheiden können. Mit der Einigung ist uns eine faire und sachgerechte Aufteilung der zusätzlichen Bundesmittel zwischen dem Freistaat und der kommunalen Familie gelungen. Der besondere sächsische Gemeinschaftsgeist und Zusammenhalt zeigt sich für mich darin, dass wir uns solidarisch über vier langfristig zu realisierende besondere Investitionsbereiche verständigt haben.«
Stellvertretende Ministerpräsidentin Petra Köpping: »Die Vereinbarung beweist einmal mehr, dass die Kommunen und der Freistaat Sachsen vertrauensvoll und kollegial zusammenarbeiten. Uns eint das Ziel, mit den Mitteln des Sondervermögens spürbare Verbesserungen vor Ort für die Menschen zu ermöglichen und die Zukunftsfähigkeit des Freistaates zu stärken. Wir haben die einmalige Gelegenheit, zusätzliche Investitionen – beispielsweise im Krankenhauswesen, im Straßenbau und in der Digitalisierung – gemeinsam, solidarisch und ausgewogen anzugehen. Der Freistaat und die Kommunen werden diese Chancen in den nächsten Jahren nutzen. Davon bin ich überzeugt.«
Oberbürgermeister Bert Wendsche, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages: »Uns sollte allen bewusst sein, dass es sich zuerst einmal um Sonderschulden handelt. Ob daraus tatsächlich Sondervermögen entsteht, liegt in unserer Verantwortung. Dies wird nur gelingen, wenn die Investitionen eine neue wirtschaftliche Dynamik bewirken. Mit der Aufteilungsvereinbarung zwischen Land und Kommunen haben wir dafür in Sachsen eine wichtige Basis gelegt. Mit Investitionsbudgets von insgesamt 1,7 Milliarden Euro in den nächsten zwölf Jahren erhalten die Kommunen vor Ort konkrete Entscheidungsverantwortung. Sie entscheiden, mit welchen Investitionen sie am wirkungsvollsten die wirtschaftliche Zukunft befördern. Weitere 1,1 Milliarden Euro erhalten die Kommunen über Landesförderprogramme. Dabei stehen Bildung und wirtschaftsnahe Infrastruktur als Fundamente der Zukunft im Mittelpunkt, indem jeweils 45 Prozent der Mittel in den Schulhausbau sowie in den Straßen- und Brückenbau fließen.«
Landrat Henry Graichen, Präsident des Sächsischen Landkreistages: »Die Investitionsmittel aus dem Sondervermögen des Bundes sind für uns von essenzieller Bedeutung. Denn viele Landkreise und Gemeinden stehen finanziell so stark unter Druck, dass dringend notwendige Investitionen aus eigener Kraft kaum mehr zu erwirtschaften sind. Es ist daher gut, dass eine Verständigung mit dem Freistaat zur Verteilung der Mittel gelungen ist. Insgesamt ist es gelungen, für die Kommunen einen Gesamtanteil von über 60 v.H. an dem Gesamtbudget zu verhandeln. Herzstück sind aus unserer Sicht dabei die kommunalen Investitionsbudgets, über deren Verwendung vor Ort frei entschieden werden kann. Das ist gelebte kommunale Selbstverwaltung. Wir sind entschlossen, die Gelder zügig auf die Straßen zu bringen.«
Von den rund 4,8 Milliarden Euro erhalten die Kommunen rund 2,8 Milliarden Euro zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Mit rund 1,5 Milliarden Euro verwendet das Land 31,5 Prozent der Mittel für Investitionen. Weitere zehn Prozent (483,8 Millionen Euro) sind für besonders hervorgehobene Investitionsbereiche vorgesehen, die sowohl im Landes- als auch Kommunalinteresse stehen. Dazu gehören die Ertüchtigung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt, der Masterplan Südwestsachsen, Digitalisierungsprojekte und Maßnahmen zur Unterstützung der sächsischen Olympiabewerbung. Im Ergebnis werden mindestens 60 Prozent der durch den Bund zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen in die kommunale Infrastruktur und Vorhaben im kommunalen Interesse zur Verfügung stehen.
Von den 2,8 Milliarden Euro für die Kommunen werden 1,7 Milliarden Euro in Form von Investitionsbudgets ausgereicht. Über diese sollen die Kommunen in größtmöglicher Eigenverantwortung vor Ort entscheiden können. Weitere 1,1 Milliarden Euro sollen über Förderprogramme des Landes in die kommunalen Investitionsbereiche Straßen- und Brückenbau (45 Prozent), Schulhausbau (45 Prozent) und kommunaler Krankenhausbau (zehn Prozent) fließen.