Lichterfahrten: Mit guten, anwendbaren Regeln Freude und Sicherheit verbinden

29.10.2025, 16:36 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Merkblatt erklärt, wie Veranstaltungen mit festlich geschmückten Fahrzeugparaden sicher und rechtskonform durchgeführt werden können

Lichterfahrten sind beliebte Veranstaltungen zur Vorweihnachtszeit in Sachsen. Ob festlich beleuchtete Traktoren oder geschmückte Lkw auf den Straßen – vielerorts locken die strahlenden Fahrten zahlreiche Besucher an. Damit die Lichterfahrten sicher und reibungslos durchgeführt werden können, wurde das Merkblatt aktualisiert, das eine landesweit einheitliche Genehmigungspraxis unterstützt.

Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Lichterfahrten zu Verkehrsbehinderungen oder Gefährdungen führen können – etwa durch zu lange Fahrzeugkolonnen, unzureichende Absperrungen der Strecke oder Beleuchtung, die zu sehr über das Fahrzeug hinausragt. Das Merkblatt richtet sich an die Veranstalter und Teilnehmer von Lichterfahrten und fasst die Vorgaben aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) so zusammen, dass sie den Vollzug erleichtern. Es soll insbesondere Klarheit schaffen, wie Lichterfahrten rechtssicher beantragt, und auch rechtssicher und gefahrlos durchgeführt werden können.

Wichtig ist, dass sich die Veranstalter frühzeitig mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden abstimmen. Die Erlaubnis für eine Lichterfahrt muss in der Regel spätestens vier Wochen vor dem Termin beantragt werden. Neben dieser Erlaubnis ist darüber hinaus eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, weil zusätzliche Leuchtmittel oder Aufbauten an Fahrzeugen nicht den Vorgaben der StVZO entsprechen. Um die unteren Verkehrsbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte vorzubereiten, hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in einer Fachveranstaltung zu Lichterfahrten informiert. Dabei standen insbesondere die Fragen der Verkehrssicherheit und Abläufe der Genehmigungspraxis im Mittelpunkt. Weitere Abstimmungen erfolgen regelmäßig.

Das neue Merkblatt gibt Orientierung und hilft Veranstaltern, ihre Fahrten rechtzeitig und verantwortungsbewusst zu planen. Denn die beliebten Lichterfahrten sollen auch künftig sicher und mit Freude stattfinden können – als stimmungsvolles Ereignis in der Adventszeit und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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