Lausitzer Werkstätten gGmbH: Sozialministerium fördert mit rund 4 Millionen Euro bessere Teilhabe am Arbeitsleben
12.11.2025, 12:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatssekretärin Neukirch: »Möglichkeit der Teilhabe stärkt den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft«
Heute überreichte Staatssekretärin Dagmar Neukirch einen Fördermittelbescheid in Höhe von 4,16 Millionen Euro an den Geschäftsführer der Lausitzer Werkstätten gGmbH in Hoyerswerda, Robert Rys. Mit dieser Zuwendung aus der Förderrichtlinie Investitionen Teilhabe des Sozialministeriums, die im laufenden Doppelhaushalt 2025/2026 ein jährliches Budget von 18,78 Millionen Euro umfasst, soll der Umbau einer Halle ermöglicht werden, um neue Werkstattplätze zu schaffen und die Tagesbetreuung von 80 körperlich, geistig und seelisch behinderten Menschen zu gewährleisten.
Staatssekretärin Neukirch: »Werkstätten für behinderte Menschen sind wichtig, um allen Menschen mit Behinderungen – auch denjenigen, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können – die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Teilhabe, die nun vor Ort ausgebaut werden kann, stärkt auch den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wer sich nach seinen Möglichkeiten einbringen kann, wer sich als wertvollen Teil unserer Gemeinschaft begreift, der stützt unser demokratisches Miteinander. Mein großes Dankeschön gilt Allen, die sich nach Kräften für das Gelingen dieses Bauvorhabens zum Wohle unserer Gesellschaft einsetzen. Ich bin sehr froh, dass wir die Möglichkeit haben, dieses wichtige Anliegen unterstützen zu können.«
Die vier Betriebsstätten der Lausitzer Werkstätten gGmbH bieten derzeit 466 Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz und vielfältige Förder- und Betreuungsmöglichkeiten. Neben Angeboten in vielseitigen Arbeitsbereichen besitzt die Werkstatt auch einen Berufsbildungsbereich und bietet berufsfördernde Maßnahmen und Qualifizierungsmöglichkeiten. Insgesamt sind im Freistaat Sachsen rund 15.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt.
WfbM sind Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, nicht mehr oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Sie haben den Auftrag, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern. Sie werden aus der Eingliederungshilfe finanziert. Aus wirtschaftlichen Tätigkeiten werden die Arbeitsentgelte für die dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen generiert.