Gutachten analysiert Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen

05.12.2025, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Integration ist ein gegenseitiger Prozess – er gelingt nur durch Kommunikation, Offenheit und partnerschaftliches Miteinander«

Das Sozialministerium hat ein Gutachten zur Entwicklung der Zuwanderung und zu bestehenden Bedarfen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen vorgelegt. Demnach lebten im Jahr 2023 etwa 450.000 Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen. Ihre Zahl hat sich seit 2011 verdreifacht. Der Anteil an der sächsischen Bevölkerung beträgt nun etwa 11 Prozent. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, die die Hochschulreife als höchsten Schulabschluss vorweisen können, liegt in Sachsen kontinuierlich über dem bundes- und ostdeutschen Durchschnitt. Gleiches gilt für den Anteil, der über einen Hochschulabschluss verfügt. Gleichzeitig werden in Sachsen wesentlich mehr Asylanträge von Menschen gestellt, die aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive stammen als aus Ländern mit guter Bleibeperspektive. Dies sind einige der Ergebnisse des Gutachtens.

Es wurde vom Forschungs- und Beratungsinstitut Empirica im Auftrag des Sozialministeriums erstellt und soll auch als Grundlage für die geplante Novellierung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen dienen. Hintergrund für die Beauftragung des Gutachtens war eine Verständigung im Rahmen des Kabinettsverfahrens zur Novellierung der Förderrichtlinie.

Integrationsministerin Petra Köpping: »Wo stehen wir in Sachsen bei Integration und Zuwanderung? Das Gutachten gibt uns einen guten Überblick über statistische Erkenntnisse und damit zu den Rahmenbedingungen und dem Entwicklungsstand für und bei Integrationsmaßnahmen. Der vergleichsweise hohe Bildungsgrad bei Menschen mit Migrationshintergrund sowie eine überdurchschnittlich hohe Betreuungsquote bei unter dreijährigen Kindern sind Befunde, die die Integration von Zugewanderten in Sachsen unterstützen. Hemmend wirkt zum Beispiel, dass es ab dem Zeitpunkt der Einreise im Schnitt eineinhalb Jahre dauert, bis ein Integrationskurs begonnen werden kann. Lange Wartezeiten verzögern den Spracherwerb und verringern die Bildungschancen. Zudem gibt es Nachholbedarf bei der Erwerbstätigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund, auch wenn die Integration in Arbeit zunehmend besser funktioniert.«

»All diese Befunde analysieren wir gründlich, ziehen daraus die richtigen Schlüsse und berücksichtigen sie bei der Novellierung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen. Das Gutachten hat dem Freistaat im Übrigen bescheinigt, die richtigen Ansätze zur Förderung der Integration zu verfolgen. Das Gutachten belegt die Wirksamkeit unserer Fördermaßnahmen anhand konkreter Indikatoren. Wir verfolgen demnach die richtigen Ansätze zur Förderung der Integration. Unsere Förderpolitik ist hier sehr ähnlich zu den Ansätzen in anderen Bundesländern und wir wenden die gleichen Controlling-Instrumente an«, so Staatsministerin Köpping.

Staatsministerin Köpping weiter: »Klar ist für mich: Sachsen ist auf Zuwanderung angewiesen. Das zeigt schon ein Blick auf die Altersstruktur im Freistaat. Wir brauchen ausländische Fachkräfte, um unseren Wohlstand zu sichern. Ohne sie geht zum Beispiel im Gesundheitswesen nichts mehr. Um Sachsen zukunftsfähig aufzustellen, die wirtschaftliche Fortentwicklung zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, werden daher auch weiterhin Integrationsmaßnahmen notwendig sein. «

Das Gutachten zeigt u. a. auch die aktuelle Zusammensetzung der Zuwanderungsgruppen auf. So sind knapp 30 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund EU-Bürgerinnen und -Bürger. Mehr als 42 Prozent sind im Kontext von Flucht und Asyl nach Sachsen gekommen. Unter diesen stellen die Menschen aus der Ukraine mit 65.570 aktuell die größte Gruppe. Menschen mit Migrationshintergrund sind in Sachsen im Durchschnitt deutlich jünger als die deutsche Bevölkerung. Nur knapp 21 Prozent der deutschen Bevölkerung in Sachsen ist jünger als 30 Jahre. Der Anteil der unter 30-Jährigen bei Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt liegt bei 48 Prozent, bei den Flucht-Hauptherkunftsländern sogar bei 60 Prozent.

Weitere Erkenntnisse: In Sachsen haben überdurchschnittlich viele Menschen ohne Migrationshintergrund keinen oder seltenen Kontakt zu Menschen mit Migrationshintergrund. Dies ist insbesondere bei den Kontakten in der Nachbarschaft zu verzeichnen. Am Arbeitsplatz hingegen gibt es deutlich mehr und intensivere Kontakte.

Staatsministerin Köpping abschließend: »Kontakt und alltägliche Begegnungen sind von enormer Bedeutung für die soziale Integration von Zugewanderten. Von solchen Kontakten profitieren aber alle Seiten. Integration ist ein gegenseitiger Prozess – er gelingt nur gemeinsam durch Kommunikation, Offenheit und partnerschaftliches Miteinander.«

Das Gutachten finden Sie hier:
https://www.integrative-massnahmen.sachsen.de/aktuelles-3993.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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