Hauptverfahren "Sächsische Separatisten" eröffnet 5 St 4/25

15.12.2025, 11:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 das Hauptverfahren gegen acht deutsche Staatsangehörige wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weiterer Anklagepunkte eröffnet. Er hat zugleich die Fortdauer der Untersuchungshaft hinsichtlich aller Angeklagten angeordnet.

Die Angeklagten sollen einer im Februar 2020 gegründeten Vereinigung angehört haben, die sich selbst "Sächsische Separatisten" nannte und deren Mitglieder rassistische, antisemitische und teilweise apokalyptischen Überzeugungen vertraten. Sie seien, so die Anklage, überzeugt gewesen, dass ein unbestimmter "Tag X" bevorstehe, an dem der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch Deutschlands eintreten werde. Sie seien entschlossen gewesen, bei dieser Gelegenheit einen möglichst großen Teil Sachsens zu erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. Hierzu seien eine Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen geplant gewesen. Auf dieses Szenario habe sich die Gruppe durch umfassende Beschaffung militärischer Ausrüstungsgegenstände und paramilitärische Kampftrainings vorbereitet.

Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit fünf Richtern besetzt sein. Die Hauptverhandlungstermine werden demnächst bekanntgegeben.


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