Neue Mitglieder im Sächsischen Normenkontrollrat
19.12.2025, 16:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Kabinett hat der Berufung neuer Mitglieder für den Sächsischen Normenkontrollrat zugestimmt. Damit scheiden zwei Mitglieder aus dem Amt.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Mein Dank gilt Frau Prof. Dr. Jänchen und Frau Prof. Dr. Jutta Stumpf-Wollersheim, die als Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrats in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit geleistet haben. Mit konkreten Vorschlägen haben sie die Staatsregierung bei ihren Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung unterstützt. Gleichzeitig freue ich mich sehr, dass zwei neue Persönlichkeiten, Herrn Dr. Brzezinski und Herrn Prof. Dr. Marcel Thum, für das Gremium gewonnen werden konnten. Allen künftigen Mitgliedern wünsche ich viel Erfolg bei dieser nicht immer einfachen Tätigkeit.«
Die Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes a.D. Birgit Munz bleibt Vorsitzende des Sächsischen Normenkontrollrats.
Zudem bleiben die bisherigen Mitglieder:
- Bernd Günther, Vorsitzender des IG BAU-Bezirksverbandes Nord-West-Sachsen,
- Barbara Ludwig, ehemalige Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst und langjährige Oberbürgermeisterin von Chemnitz und
- Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages
dem Sächsischen Normenkontrollrat erhalten.
Erstmals zu Mitglieder des Sächsischen Normenkontrollrats werden:
- Dr. Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden und
- Prof. Dr. Marcel Thum, Leiter der Dresdner Niederlassung des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung
durch die Justizministerin berufen.
Der Sächsische Normenkontrollrat prüft seit 2016 insbesondere den von den Ministerien dargestellten Erfüllungsaufwand neuer Regelungen. Dahinter verbergen sich die Kosten und der Zeitaufwand, die bei Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung entstehen. Zudem unterbreitet der Sächsische Normenkontrollrat regelmäßig Vorschläge zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung.