Südverbund Chemnitz: Weiterbau ist genehmigt
22.12.2025, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat für den Neubau der Bundestraße 107 im Osten von Chemnitz die Genehmigung erteilt. Die genehmigte Strecke ist Teil des Südverbundes Chemnitz.
»Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein bei der Komplettierung des Chemnitzer Südverbundes erreicht. Dieser kann von seinem derzeitigen Ende im Chemnitzer Südosten weiter in Richtung Norden geführt werden. Das Projekt wird die Chemnitzer Innenstadt von Durchgangsverkehr entlasten und die Verkehrsverhältnisse in und um Chemnitz verbessern«, informiert LDS-Präsident Béla Bélafi.
Der Straßenneubau wird vom bisherigen Ende des Südverbundes an der Augustusburger Straße im Süden, bis zu B 169 bei Ebersdorf im Norden führen. Die Länge beträgt rund sechs Kilometer. Das Vorhaben beinhaltet die Anschlussstelle Euba und den Knotenpunkt mit der B 173. Zwischen der Augustusburger Straße und der Anschlussstelle Euba ist ein 4-streifiger Querschnitt vorgesehen. Zwischen Euba und Ebersdorf ist ein 3-streifiger Querschnitt vorgesehen. Es werden insgesamt zwölf Brücken errichtet. Diese überwinden unter anderem die Nauendorfer Delle, den Zapfenbach und die Bahnstrecke Strecke Dresden – Werdau.
Zu den Planungen wurden 77 Einwendungen von 220 Personen erhoben. Des Weiteren wurden Stellungnahmen von 36 Trägern öffentlicher Belange, unter anderem Kommunen und Energieversorgern, eingeholt. In mehreren Terminen wurden Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten erörtert. Mehrfach wurden die Pläne geändert. Unter anderem wurde aus Gründen des Natur- und Gewässerschutzes die lichte Weite der Brücke über den Zapfenbach vergrößert und das umgebende landwirtschaftliche Wegenetz angepasst.
Träger des Vorhabens ist die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Chemnitz, Niederwiesa, Jahnsdorf, Niederdorf, Stollberg und Langenbernsdorf ausgelegt und auf der Internetseite der LDS bereitgestellt. Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Auslegung werden noch bekannt gegeben.