Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen – Gesetzesreform tritt in Kraft

07.01.2026, 10:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (6. Januar 2026) – Am 1. Januar 2026 trat das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen in Kraft. Dadurch werden die 25 Amtsgerichte in Sachsen gestärkt und die Effizienz der Zivilgerichtsbarkeit weiter verbessert. Das Gesetz sieht eine erhebliche Erweiterung der Zuständigkeiten der Amtsgerichte vor.

Justizministerin Prof. Constanze Geiert: "Mit dieser Reform werden nicht nur die Amtsgerichte durch eine erhebliche Erweiterung ihrer Zuständigkeiten gestärkt, sondern auch die Transparenz und Effizienz der Zivilgerichtsbarkeit insgesamt erhöht. Die Amtsgerichte können aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen ihre Rolle als wichtige ‚Bürgerinstanz‘ vor Ort noch besser wahrnehmen.«

Erweiterung der Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte in Zivilsachen. Der Zuständigkeitsstreitwert ist ein Begriff aus dem Zivilprozessrecht, der den Geldbetrag bezeichnet, bis zu dem ein Gericht für bestimmte rechtliche Streitigkeiten in erster Instanz zuständig ist. Ab dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis zu einem Betrag von 10.000 Euro zuständig. Bisher lag dieser Wert bei 5.000 Euro, was dazu führte, dass viele Zivilprozesse mit höheren Streitwerten direkt vor den Landgerichten verhandelt wurden. Im Unterscheid zu den Amtsgerichten besteht bei den Landgerichten ein Anwaltszwang. Die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger bei Streitigkeiten bis zu dieser Grenze weiterhin unkompliziert und direkt vor ihrem Amtsgericht in der Nähe verhandeln können. Damit wird die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen erheblich ausgebaut.

Bürgernahe Justiz und Spezialisierung der Zivilgerichte

Darüber hinaus wird die Zivilgerichtsbarkeit in Sachsen durch die Einführung einer spezialisierten Zuständigkeit für bestimmte Sachgebiete weiter optimiert. Künftig werden bestimmte Rechtsgebiete streitwertunabhängig entweder den Amts- oder den Landgerichten zugewiesen. Das heißt, in diesen Fällen wird für die Frage welches Gericht in erster Instanz zuständig ist, es nicht auf den konkreten Geldbetrag ankommen, um den es geht.

Das betrifft vor allem nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten, die oft von lokalem Interesse sind. Diese werden nun grundsätzlich vor den Amtsgerichten verhandelt. Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen oder Vergabesachen werden dagegen ab jetzt direkt vor den Landgerichten verhandelt. Durch diese Regelungen können Verfahren schneller und zielgerichteter bearbeitet werden. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einer noch effizienteren Justiz, die ihre Bedürfnisse besser berücksichtigt und auf die zunehmende Komplexität zivilrechtlicher Streitigkeiten reagiert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15010
Telefax: +49 351 564 16189
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