Görlitzer Kreistagsbeschluss zum Werbeverbot der Bundeswehr ist rechtswidrig

19.01.2026, 14:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Präsident der Landesdirektion Sachsen: »Der Beschluss ist aufzuheben.«

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Beschluss des Görlitzer Kreistages vom 10. Dezember 2025 zum Werbeverbot der Bundeswehr für rechtswidrig erklärt. »Der Landkreis Görlitz hat den Beschluss spätestens in seiner übernächsten Sitzung aufzuheben«, teilte LDS-Präsident Béla Bélafi mit. Mit dem Prüfergebnis durch die Rechtsaufsicht für die sächsischen Landkreise wurde die Auffassung des Landrates Stephan Meyer bestätigt, dass ein solches Werbeverbot nicht in die Zuständigkeit des Landkreises falle und auch inhaltlich rechtswidrig sei. Er hatte dem Kreistagsbeschluss widersprochen und die Angelegenheit der Landesdirektion Sachsen zur Entscheidung vorgelegt.

»Der Militärdienst ist eine Angelegenheit der Bundeswehr und fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommunen. Zudem verletzt ein Werbeverbot die grundsätzlich wirtschaftspolitische Neutralität des Staates sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz«, so begründete Bélafi die Entscheidung seines Hauses.


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