Start der Betriebsratswahlen in Sachsen
01.03.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Minister Panter: »Starke Betriebsräte bringen Vorteile für Beschäftigte und Unternehmen«
Vom 1. März bis 26. Mai 2026 finden deutschlandweit Betriebs- und Personalratswahlen statt. In geheimer Wahl entscheiden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alle vier Jahre, wer ihre Interessen im Betrieb vertritt. Betriebsräte sind Teil einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft und garantieren Mitbestimmung auf Augenhöhe bei sozialen, personellen sowie wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie setzen sich für faire Arbeitsbedingungen ein, verbessern das betriebliche Miteinander und wenn der Betrieb umstrukturiert oder Personal abgebaut werden soll, handelt der Betriebsrat einen Sozialplan aus. Ab fünf Beschäftigten können in Unternehmen Betriebsräte gegründet werden.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter ruft die Beschäftigten im Freistaat dazu auf, ihr Recht auf Mitbestimmung im eigenen Unternehmen zu nutzen. »Betriebsräte bündeln die Interessen der Beschäftigten und vertreten sie gegenüber dem Arbeitgeber – damit geben sie den Anliegen der Belegschaft eine starke gemeinsame Stimme. Auch und gerade in Zeiten von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und einem grundlegenden, strukturellem Umbau der Wirtschaft sorgen Betriebsräte für bessere Arbeitsbedingungen und faire Lösungen, die sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die Zukunftsfähigkeit von Betrieben sichern. Starke Betriebsräte bringen Vorteile für Beschäftigte und Unternehmen. Daher gilt: Engagieren Sie sich, kandidieren Sie. Und vor allem: Gehen Sie wählen!«
Die aktuelle wirtschaftliche Lage stellt viele Beschäftigte und Unternehmen vor große Herausforderungen: Automatisierung, künstliche Intelligenz und globaler Wettbewerbsdruck verändern Arbeitswelten. Studien, z.B. des ifo Instituts zeigen, dass Unternehmen mit Betriebsrat produktiver sind als Unternehmen ohne Betriebsrat. Bei Veränderungen im Betrieb spielen Betriebsräte eine wichtige Rolle – etwa durch die Verhinderung von Lohnkürzungen bei Automatisierung oder durch die Aushandlung sozialverträglicher Umstrukturierungen.
Die Gründung eines Betriebsrates darf vom Arbeitgeber nicht verhindert werden. Minister Panter: »Die Verhinderung der Gründung eines Betriebsrats durch den Arbeitgeber ist in Deutschland illegal und strafbar. Arbeitnehmer haben das Recht, eine Interessenvertretung zu wählen. Versuche, dies zu behindern, können strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.«