Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten – Landesdirektion Sachsen bestellt Versteigerer

15.03.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zehn sachkundige Versteigerer gibt es in Sachsen – zwei Frauen und acht Männer

Im Freistaat Sachsen gibt es insgesamt zehn besonders sachkundige Versteigerer, darunter zwei Frauen und acht Männer. Sie allein sind dazu berechtigt, Pfand- und Notverkäufe durchzuführen. Zuständig für die öffentliche Bestellung, Vereidigung und Aufsicht der besonders sachkundigen Versteigerer ist die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung erfolgt auf der Grundlage der Gewerbeordnung. Sie gilt bundesweit.

Die Pfandverkäufe und Notverkäufe werden zwangsweise angeordnet und durchgeführt. »Die öffentliche Bestellung von Versteigerern dient dem Schutz von den Eigentümern und Bietern. Sie schafft Rechtssicherheit und Transparenz bei der Durchführung von Auktionen. Versteigerer übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe im Wirtschaftsleben – insbesondere bei Nachlass-, Insolvenz- oder Pfandversteigerungen«, machte Béla Bélafi, Präsident der Landedirektion Sachsen deutlich. Der Eigentümer der versteigerten Wertgegenstände habe auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und müsse sich deshalb darauf verlassen können, dass bei der Versteigerung seine Interessen besonders qualifiziert wahrgenommen werden.

Ein Versteigerer kann nur dann öffentlich bestellt werden, wenn er gewerberechtlich zuverlässig ist und er in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Zudem muss er durch fundiertes Fachwissen, große Berufserfahrung und besondere Vertrauenswürdigkeit aus dem Kreis seiner Berufskollegen herausragen. Er muss sowohl Rechtskenntnisse über sämtliche Bestimmungen der Gewerbeordnung, des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches soweit darin die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten eines Versteigerers geregelt werden, und Fachkenntnisse nachweisen. Der Bestellungsbehörde steht es frei, auf welche Weise sie die besondere Sachkunde des Antragstellers feststellen will. Sie kann die Überprüfung der besonderen Fachkenntnisse auch einem sachkundigen Fachgremium, etwa einem Fachgremium bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg übertragen. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Für die öffentliche Bestellung wird eine Gebühr erhoben. Der Gebührenrahmen beträgt 370 bis 1.109 Euro.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Dr. Susann Meerheim
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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