Gleichstellungsministerin Köpping zur Aktuellen Debatte im Landtag über die Stärkung des Schutzes vor häuslicher und sexualisierter Gewalt: »Hilfesystem ausbauen – Gesellschaft muss sich Gewalt in ihrer Mitte stellen«
25.03.2026, 13:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Zur heutigen Aktuellen Debatte im Sächsischen Landtag mit dem Titel »Die Scham muss die Seite wechseln: Opfer unterstützen. Täter bestrafen. Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sachsenweit stärken.« erklärt Staatsministerin Petra Köpping:
»Das Thema der häuslichen und sexualisierten Gewalt kommt oft mit aufsehenerregenden Einzelfällen in den Medien vor. Dennoch: Am Ende wird häusliche Gewalt doch oft als ‚privates Problem‘ wahrgenommen. Die Tötungen von Frauen, Femizide, sind oft nur ‚Einzelfälle‘.
Das Lagebild »Häusliche Gewalt im Freistaat Sachsen« bildet über die Polizeiliche Kriminalstatistik jährlich die erfassten Straftaten im Bereich Häusliche Gewalt ab. 2024 waren es 10.202 Straftaten häuslicher Gewalt, im Schnitt sind das 28 Fälle pro Tag. Seit 2020 ist die Zahl der Straftaten um fast 20 Prozent gestiegen. Der Anstieg der Fälle deutet auch auf eine leicht steigende Anzeigebereitschaft hin. Die Anzeigebereitschaft wächst mit dem Ausbau der Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen. Ein leistungsstarkes Hilfesystem für Betroffene wirft Licht in das Dunkelfeld der Gewalttaten.
Dabei werfen diese Fälle immer nur ein kurzes ‚Scheinwerferlicht‘ auf ein dramatisches Problem unserer Gesellschaft, dem Problem der Gewalt. Hinter den öffentlichen Fällen liegt ein tiefes Dunkelfeld. In Sachsen haben wir 2023 mit einer eigenen Studie einen kleinen Einblick in dieses Dunkelfeld erhalten. Allein 96 Prozent der befragten Frauen wurden schon sexuell belästigt. Betroffene verzichteten in den meisten Fällen auf eine Anzeige und haben auch keine professionellen Angebote in Anspruch genommen. Betroffene schämen sich für ihre Opferrolle. Sie leiden unter den Folgen der Gewalt und sie kennen viele Erfahrungen in denen Gesellschaft und staatliche Institutionen nicht geholfen haben – oder ganz im Gegenteil Täter-Opfer-Rollen umgekehrt haben.
Unsere gemeinsame Aufgabe lautet: häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt entschieden entgegentreten. Der Freistaat Sachsen engagiert sich seit 2024 mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dies beinhaltet 77 Ziele mit insgesamt 190 Maßnahmen, um die Situation der Betroffenen im Freistaat zu verbessern. Daneben steht das Gewalthilfegesetz auf Bundesebene, ein Meilenstein im Bereich des Gewaltschutzes. Wesentlicher Inhalt ist der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und deren mitbetroffene Kinder ab 2032. Ziel ist ein bedarfsgerechtes Hilfesystem mit Beratungs- und Schutzangeboten, Prävention und strukturierte Vernetzung. Die Bundesländer stellen dafür ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten zur Verfügung. Der Bund unterstützt dies in den nächsten 10 Jahren finanziell. Die Länder müssen aber mit angemessener Finanzierung die erforderlichen Einrichtungen sicherstellen. Das Sächsische Gewalthilfegesetz zur Umsetzung der Vorgaben des Gewalthilfegesetzes befindet sich in finaler Erarbeitung. Ziel ist ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027.
Der Vertrag zur Umsetzung der Vertraulichen Spurensicherung bei Vergewaltigung und häuslicher Gewalt ist mit den Krankenkassen und Leistungserbringenden ausverhandelt und tritt zum 1.April in Kraft. Die landesweite Sensibilisierungskampagne »Alltag ohne Gewalt« ist im Februar 2026 gestartet und zeitgleich ist ein neues Informationsportal https://www.gewaltschutz.sachsen.de/ online gegangen.
Betroffene Frauen und ihre Kinder leiden unter psychischen, körperlichen und auch ökonomischen Folgen der Gewalt. Die Folgekosten für die Gesellschaft in unserem Gesundheitssystem, bei der Jugendhilfe, bei der Polizei und der Justiz und durch den Arbeitsausfall der Betroffenen sind enorm. Die geschätzten Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU liegen bei 366 Milliarden Euro pro Jahr. Übertragen auf Deutschland sind dies 148 Millionen Euro pro Tag.
Die Zahl der Betroffenen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt steigt weiter an. Dem kann nur mit einem entschiedenen Handeln entgegengetreten werden! Darum ist es wichtig, das Gewalthilfegesetz umzusetzen und das Hilfesystem auszubauen. Das können wir als Regierung tun. Aber die Gesellschaft muss sich der Gewalt in ihrer Mitte stellen. Dabei ist es vollkommen egal, wer diese Gewalt ausübt – egal welches Geschlecht, welches Alter, welche Herkunft. Gewalt gehört geächtet und den Tätern Scham und Schuld zugewiesen. Überlebende verdienen unsere Unterstützung. Täter müssen bestraft werden.«