»Wir liefern!« Wirtschaftsminister Dirk Panter stellt »Zukunftspaket I« für Wirtschaft und Arbeit in Sachsen vor

30.03.2026, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Weniger Bürokratie und mehr Investitionen, GRW-Förderung entschlackt, 3.000 Euro Meisterbonus | »Wir setzen auf ein Klima des Vertrauens.«

Wirtschaftsminister Dirk Panter hat heute über das erste Zukunftspaket zur weiteren positiven Entwicklung von Wirtschaft und Arbeit im Freistaat Sachsen informiert. Es bündelt konkrete Vorhaben zum Bürokratieabbau, zur Beschleunigung von Neugründungen sowie zur Förderung von Mittelstand und Handwerk. »Sachsen ist ein starker Wirtschaftsstandort. Aktuell sind die Zeiten aber wirtschaftlich schwierig. Deshalb ist es unsere oberste Aufgabe, Wertschöpfung und Beschäftigung in Sachsen zu halten und zu stärken. An diesem Ziel arbeiten wir Tag für Tag. Wir müssen dafür die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen: Wir sind nicht mehr automatisch innovativer und besser als andere. Im Gegenteil, wir müssen effizienter werden und zum Beispiel Gelder und Förderungen effizienter einsetzen. Das alles natürlich mit dem Ziel, den Standort zu stärken und damit Arbeitsplätze zu sichern. Deswegen drehen wir gerade jeden Stein um, schaffen überflüssige Vorschriften ab und befreien so die sächsische Wirtschaft von unnötiger Bürokratie. Gleichzeitig setzen wir wieder verstärkt auf ein Klima des Vertrauens. Wir möchten Dinge besser machen, arbeiten pragmatisch an Lösungen. Und: Wir liefern!«, sagte Panter am Montag in Dresden.

Neuaufstellung der GRW: »Goldplating ist in Sachsen Geschichte!«

Das Bund-Länder-Programm GRW (Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur«) ist das wichtigste Instrument der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik. Es wird konsequent an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Der so genannte GRW-Koordinierungsrahmen wurde auf Bund-Länder-Ebene zum 1. Januar 2026 neu aufgestellt. Die Vereinfachungen des Bundes nimmt Sachsen zum Anlass, die sächsische GRW ebenfalls zu verschlanken und den Fördervollzug zu vereinfachen.

Durch die Vereinfachung der Förderrichtlinien – etwa durch die Reduzierung branchenbezogener Ausschlüsse, die Abschaffung sächsischer Eigenmittelanforderungen und die Flexibilisierung der Lohnkostenförderung – wird die einzelgewerbliche Wirtschaftsförderung (GRW-Riga) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich zugänglicher. Gleichzeitig erleichtert die Anpassung der kommunalen Infrastrukturförderung (GRW-Infra) – etwa durch förderfähige Grunderwerbskosten bei Gewerbegebietserschließungen, verkürzte Bindungsfristen und vereinheitlichte Fördersätze im ländlichen Raum – die Revitalisierung von Altstandorten und die Entwicklung wirtschaftsnaher Projekte.

Dazu Wirtschaftsminister Panter: »Goldplating ist in Sachsen Geschichte! Der Freistaat verzichtet künftig bewusst auf zusätzliche sächsische Sonderregeln und hält die neuen Richtlinien der GRW-Riga und GRW-Infra im Bundesvergleich besonders schlank. So schaffen wir ein neues und unkompliziertes Verfahren zur Förderung der regionalen Wirtschaft. Die Rückmeldungen aus der externen Anhörung sind positiv, weshalb wir noch im ersten Halbjahr 2026 einen Kabinettsbeschluss anstreben.«

In der Richtlinie GRW-Riga wurde bereits im Mai 2025 der Förderausschluss für die Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips aufgehoben. Der Ausschluss hatte sich als Hemmnis für Investitionen von Unternehmen aus der Baustoffbranche erwiesen. Von der angepassten Regelung profitierte zum Beispiel schon das Chemnitzer Unternehmen RAILBETON HAAS GmbH.

Meisterbonus: Handwerk stärken und Anerkennung geben

Um den Zugang zur Meisterqualifikation zu erleichtern und die Attraktivität des beruflichen Aufstiegs zu stärken, soll der Meisterbonus für alle Meisterabschlüsse, die ab dem Jahr 2026 gemacht werden, auf 3.000 Euro steigen. Der Bedarf dafür ist groß: In Sachsen sind fast 40 Prozent der eingetragenen Betriebsinhaberinnen und -inhaber über 55 Jahre alt; rund 19.000 Betriebe müssen in den kommenden zehn Jahren übergeben werden. Panter: »Eine starke berufliche Bildung ist deshalb eine zentrale Zukunftsaufgabe. Meisterabschlüsse sichern qualifizierte Ausbildung, ermöglichen Unternehmensgründungen und -übernahmen und bilden das Rückgrat einer leistungsfähigen regionalen Wirtschaft.«

Berufsbildung stärken: Investitionen in Überbetriebliche Berufsbildungsstätten

In den Bildungsstätten des Handwerks in Sachsen hat sich in den vergangenen Jahren ein erheblicher Investitionsstau aufgebaut. Der geschätzte Investitionsbedarf für Modernisierung und Neubau beträgt derzeit rund 77 Millionen Euro. Zwar liegt die Verantwortung für die Ausstattung der Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) in erster Linie bei der Wirtschaft und den Handwerkskammern. Gleichzeitig hat der Freistaat Sachsen in der Vergangenheit immer wieder entsprechende Investitionsmaßnahmen unterstützt. Um den Investitionsstau aufzulösen, sollen daher rund elf Millionen Euro aus dem Landesarm des Sachsenfonds bereitgestellt werden. »Wir schaffen Planungssicherheit und klare Perspektiven für eine angemessene Modernisierung der Infrastruktur im Bereich der beruflichen Bildung. Moderne Berufsbildungsstätten stärken den Mittelstand und das Handwerk«, betonte Minister Panter.

Bürokratieabbau: Vorschriften reduzieren, Vertrauen stärken

Grundsätzlich forciert das SMWA in jeglichen Bereichen den Bürokratieabbau und setzt auf praxisnahe Lösungen. Alle sächsischen Normen werden gemäß Kabinettsbeschluss vom 3. März 2026 auf den Wegfall von Berichts-, Auskunfts-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten mit externer Wirkung kritisch geprüft. Die vollständige Umsetzung soll bis Ende 2027 vollzogen sein.

Die Berichtspflichten, die bestehen bleiben sollen, werden auf mögliche Bündelungen, die Vereinheitlichung von Stichtagen und Verlängerung des Turnus überprüft, damit Unternehmen ähnliche Pflichten nur noch einmal erfüllen müssen. Dieser Auftrag gilt auch für Berichts- und Dokumentationspflichten, die den Kommunen durch das Land auferlegt sind. Ein Fortbestehen ist beispielsweise dann begründet, wenn die Pflicht durch höherrangiges Recht gegeben ist oder sie der Umsetzung der nationalen Sicherheit dient.

  • Bewährt hat sich bereits der »Praxischeck Lebensmittelhandwerk«, weshalb das Konzept auf andere Branchen ausgeweitet werden soll.
  • Ein weiteres Beispiel für gelungenen Bürokratieabbau sind die seit Juli 2025 geltenden transparenten Zahlungserleichterungen für Leistungsempfänger der Corona-Programme. Inzwischen wurden fast 15.000 Anträge auf Zahlungserleichterungen gestellt, über 13.000 wurden bewilligt, davon fast 9.000 Einstellungen der Forderungsverfolgung mit einem Volumen von 38 Millionen Euro.
  • Die vorfristige Vernichtung von Projektakten aus dem EU-Strukturfonds ESF (Gesamtlänge: 1,386 Kilometer) spart mindestens 150.000 Euro, die für die weitere Aufbewahrung erforderlich gewesen wären.
  • Überprüft wird die Nebenbestimmung in Zuwendungsbescheiden der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), wonach der Zuwendungsempfänger alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen erst nach Freigabe durch die SAB vernichten darf. Künftig soll ausschließlich die Aufbewahrungsfrist gelten, welche die SAB nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung mitgeteilt hat. Eine Anfrage an die SAB vor Vernichtung wäre dann nicht mehr erforderlich, wodurch auch der Prüfaufwand bei der SAB entfallen würde.
  • Bisher gab es unterschiedliche Leitfäden für die EU-Strukturfonds EFRE/JTF und ESF. Nunmehr wurden beide Leitfäden zu einem gemeinsamen Leitfaden zusammengeführt. Insbesondere für Zuwendungsempfänger, die sowohl EFRE/JTF- als auch ESF-Fördermittel erhalten, ist dies eine Vereinfachung.
  • In der Richtlinie Kreislaufwirtschaft ist die Klimaverträglichkeitsprüfung für die Mehrheit der Vorhaben entfallen oder zumindest der Aufwand wurde dafür erheblich verringert. In der Prüfung befinden sich Erleichterungen im Strukturfonds JTF: Die Förderung von produktiven Investitionen von Großunternehmen soll auch ohne Lückenanalyse möglich sein, sodass in Sachsen zusätzlich Großunternehmen und öffentliche Unternehmen in der Region Chemnitz finanziell unterstützt werden könnten.
  • Die Förderabgabenvoranmeldung und Abschlagszahlung durch den Bergbauunternehmer soll künftig nur noch halb- statt vierteljährlich erfolgen. Zudem soll die Pflicht zur Abgabe der Förderabgabenvoranmeldung und Abschlagszahlung entfallen, wenn die Förderabgabe für den Erhebungszeitraum voraussichtlich nicht mehr als 35.000 Euro betragen wird. Bisher lag die Grenze bei 25.000 Euro. Der Kabinettsbeschluss ist im zweiten Quartal 2026 geplant.
  • Im Vergaberecht nutzt das Wirtschaftsministerium Auslegungsspielräume, um bei Verfahren im Baubereich Wirtschaft und Verwaltung ein möglichst einfaches Verfahren zu empfehlen. Bei Aufträgen bis 50.000 Euro ist in Sachsen nach Einschätzung des SMWA sowohl die direkte Vergabe als auch ein freihändiges Vergabeverfahren möglich. Perspektivisch bleibt die Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes aber das Ziel, um vollständige Rechtssicherheit zu gewährleisten und weitere Verfahrenserleichterungen zu ermöglichen.

Verwaltungsmodernisierung: Strukturen straffen und effizienter aufstellen

Um in der Verwaltung effiziente Abläufe zu schaffen und in finanziell herausfordernden Zeiten selbst Kosten einzusparen, beabsichtigt das SMWA die Anpassung seiner Organisationsstruktur. Im Ergebnis der hausinternen Prüfaufträge soll die Digitalagentur Sachsen (DiAS) in bestehende Strukturen des Ministeriums integriert werden. Das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) wird neu strukturiert, um Aufgaben entschlackt und mit bestehenden Strukturen des Ministeriums synchronisiert – mit dem klaren Fokus auf Fachkräftezuwanderung. Aufgaben werden so zentraler gesteuert und bearbeitet. Überdies soll der Abbau von Beiräten Abstimmungsschleifen minimieren, die Zusammenlegung von Wettbewerben und Preisverleihungen Synergien heben.

Gründen in 24 Stunden: Verfahren beschleunigen, Digitalisierung nutzen

Der Bund treibt einen vollständig digitalen Gründungsprozess in 24 Stunden voran. Verbindliche Standards und harmonisierte Genehmigungsverfahren sollen Gründungen, die derzeit im Durchschnitt vier bis acht Wochen dauern, beschleunigen. Das Sächsische Kabinett hat das SMWA am 3. März 2026 beauftragt, dieses Vorhaben für den Freistaat Sachsen federführend zu begleiten. »Unser Ziel sind schnelle und digitale Verfahren für eine moderne Gründungskultur«, so Dirk Panter. Es wird auch daran gearbeitet, die flächendeckende Nutzung eines einheitlichen Online-Dienstes für die Ab- und Ummeldung von Gewerbe im Freistaat Sachsen durch alle sächsischen Kommunen zu erreichen.

Zukunftsstiftung: Neues Instrument für Wachstum und Innovation prüfen

Minister Panter unterstützt die Wirtschaft außerdem in ihrem Ziel, eine Zukunftsstiftung zu errichten. Dahinter steht der Gedanke, dass Herausforderungen wie Unternehmensnachfolgen, Wachstum, Transformation und Technologietransfer aus einem durch Verzinsung und Wertsteigerung wachsenden Stiftungsvermögen flexibler und langfristiger finanziert werden könnten als aus dem Landeshaushalt. Die Abstimmungen zur Finanzierung des Stiftungskapitals, zur Einbettung in die bestehende Förder- und Finanzierungslandschaft, zum Stiftungszweck und zur rechtlichen Ausgestaltung laufen derzeit an. »Wir schaffen ein nachhaltiges, bürokratiearmes Finanzierungsinstrument für mehr Wachstum und Innovation in der sächsischen Wirtschaft durch die Beteiligung des Landes an Unternehmen«, kündigte Panter an.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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