Verdacht der Abgabe von Betäubungsmitteln mit Todesfolge

02.04.2026, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 21-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unter anderem Abgabe von Betäubungsmitteln mit Todesfolge zur Last.

Ihm wird insbesondere vorgeworfen, am 18. Oktober 2025 gegen 18:00 Uhr einem 16-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof in Dresden 0,5 Gramm Crystal und zusätzlich den neuen psychoaktiven Stoff Isotonitazepyn verkauft zu haben. Dies hatte für den Beschuldigten voraussehbar und vermeidbar zur Folge, dass der Geschädigte die erworbenen Drogen zeitnah konsumierte, hierdurch am 19. Oktober 2025 einen Herzkreislaufstillstand erlitt und am 24. Oktober 2025 im Krankenhaus verstarb.

Der Beschuldigte wurde am 24. Oktober 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits geringfügig vorbestraft und hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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