Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs

09.04.2026, 14:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer –

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 20-jährigen polnischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in sechs Fällen und des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in Dresden, Plauen, Bühl, Schüttorf und Nienhagen (bei Celle) zwischen Juni und September 2025 als Geldabholer für eine auf Schockanrufe spezialisierte Bande tätig gewesen zu sein. Er soll in diesem Zeitraum sechs Mal Bargeld und Schmuck im Wert von insgesamt 634.000,00 Euro bei Personen im Alter zwischen 79 und 92 Jahren ein-gesammelt haben. Die Geschädigten sollen zuvor jeweils Anrufe von Bandenmitgliedern erhalten haben, die sich als Polizisten oder Ärzte ausgaben. Die Anrufer sollen Unglücksfälle oder Notlagen vorgetäuscht haben, um die Geschädigten zur Herausgabe von Bargeld und Wertgegenständen an den Beschuldigten zu veranlassen. In einem Fall erkannte die angerufene 85-jährige Zeugin in Dresden den Betrug und beendete das Telefonat, wobei sich der Beschuldigte zur Entgegennahme ihrer Wertgegenstände bereits in ihrer Nähe aufgehalten haben soll.

Der Beschuldigte konnte am 26. September 2025 unmittelbar nach einer Geldübergabe in Plauen mit der Tatbeute festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und teilweise geständig.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Rebecca Gahse
stv. Pressesprecherin


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Staatsanwaltschaft Dresden

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