Geschäftsbericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen für 2025 vorgestellt

14.04.2026, 15:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Präsident des Oberlandesgericht Dresden, Dr. Leon Ross, hat in der Jahrespressekonferenz am 14. April 2026 den Geschäftsbericht für das Jahr 2025 vorgestellt:

"Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Sachsen hat im Jahr 2025 ihre Aufgaben bei weiterhin hohen Eingängen in bester fachlicher Qualität erfüllt. Das ist dem beeindruckenden Engagement und dem Können der Bediensteten aller Laufbahnen der Justiz zu verdanken. Bedeutende Fortschritte haben wir bei der Digitalisierung und der Nachwuchsgewinnung erzielt. Die Einführung der elektronischen Akte konnte bei allen Gerichten pünktlich zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden. Das Rechtsreferendariat in Sachsen und die Ausbildungsgänge der Justiz genießen zu Recht hohes Ansehen weit über Sachsen hinaus und sind bei jungen Menschen außerordentlich beliebt."

Die Eingänge in Zivilsachen beim Oberlandesgericht haben sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Jedoch konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer um fast zwei Monate von 9,1 Monaten auf 7,3 Monate verkürzt werden. Bei den Landgerichten ist die Zahl der neu eingegangen Zivilsachen in erster Instanz um fast 9 % gesunken, in zweiter Instanz aber um etwa 11 % gestiegen, bei den Amtsgerichten blieben die Eingänge in Zivilsachen auf dem Vorjahresniveau.

In Familiensachen, die bei den Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht verhandelt werden, stiegen die Eingangszahlen bei den Amtsgerichten leicht an, beim Oberlandesgericht gingen sie um 6,6 % zurück.

In Strafsachen blieb die Verfahrensbelastung bei den Landgerichten und Amtsgerichten im Wesentlichen konstant, beim Oberlandesgericht dagegen hat die Zahl der Revisionsverfahren um fast 30 % zugenommen, die Anträge beim Ermittlungsrichter haben sich auf 75 Eingänge mehr als verdreifacht und wegen der steigenden Zahl umfangreicher Staatsschutzverfahren musste ein weiterer Staatsschutzsenat gebildet werden.

Ein zentrales Thema bleibt der Generationenwechsel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses. Dies gilt besonders für den richterlichen Dienst: 288 Richterinnen und Richter und damit etwa 37 % der Richterschaft werden in den kommenden sechs Jahren das Ruhestandsalter erreichen. Diese müssen nahtlos ersetzt werden, um die hohe Qualität der Rechtsprechung weiterhin zu gewährleisten. Der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind derzeit 112 Proberichterinnen und Proberichter zugewiesen, eine weitere Steigerung ist aber dringend erforderlich, damit der Generationenwechsel gelingt.

Die Ausbildung des Nachwuchses ist für die Zukunft der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Sachsen entscheidend. Im Jahr 2025 wurden 359 Rechtsreferendarinnen und -referendare eingestellt. Damit befinden sich nun erstmals über 700 Nachwuchsjuristinnen und – juristen im sächsischen Referendariat. Das ist ein neuer Spitzenwert, der vor allem dem ausgezeichneten Ruf der hiesigen Ausbildung zu verdanken ist.

Auch in den anderen Laufbahnen der Justiz ist die Gewinnung gut ausgebildeten Personals von größter Bedeutung. Derzeit absolvieren 185 Rechtspflegeranwärter/innen und 166 Justizsekretäranwärter/innen den Vorbereitungsdienst, die angesichts der angespannten Besetzungssituation bei den Gerichten dringend benötigt werden.

Zum 31. Dezember 2025 waren bei den 25 Amtsgerichten, fünf Landgerichten, dem Oberlandesgericht Dresden und der ihm angeschlossenen Landesjustizkasse 3.882 Bedienstete tätig, davon 775 Richter/innen, 737 Rechtspfleger/innen, 127 Sozialarbeiter/innen, 1.683 Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen und Schreibkanzleien, 371 Justizwachtmeister/innen und 189 Gerichtsvollzieher/innen.

Die Einführung der elektronischen Akte wurde in allen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit pünktlich zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen. Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse und die technische Ausstattung für Videoverhandlungen werden weiter ausgebaut.

Weitere Einzelheiten zur Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichtsbarkeit 2025 und ein Ausblick auf die Personalstrukturentwicklung sind auf der Homepage des OLG Dresden (www.justiz.sachsen.de/olg/) unter »Das Oberlandesgericht« – »Jahresstatistik 2025« abrufbar.


Kontakt

Oberlandesgericht Dresden

Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
E-Mail: presse@olg.justiz.sachsen.de

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