46 Personen nach Georgien rückgeführt
15.04.2026, 08:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landesdirektion Sachsen hat am 14. April mit einem Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle 27 in Sachsen untergebrachte ausreisepflichtige Georgier in ihre Herkunftsland abgeschoben. Unter den 26 sächsischen Fällen befanden sich zwei Straftäter. Insgesamt wurden mit dem Sammelcharter 46 georgische Staatsangehörige auch anderer Bundesländer abgeschoben.
Staatsminister des Innern Armin Schuster: »Parallel zu den stark wirksamen Grenzkontrollen ist es unser Ziel, gleichzeitig auch die Aufenthaltsbeendigung von Personen ohne Schutzstatus auf hohem Niveau zu vollziehen. Wir fördern dabei zuvorderst die eigenverantwortliche Ausreise, die für alle Beteiligten der schonendere Weg ist, setzen mit dem Landesausreisezentrum aber auch auf effektive Möglichkeiten zur zwangsweisen Durchsetzung. Beim Bundesinnenminister habe ich den für Rückführungen immer bedeutsameren Flughafen Leipzig als zentralen Standort für die mögliche Schaffung eines Bundesausreisezentrums ins Spiel gebracht.«
Im Jahr 2025 wurden in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaats Sachsen 213 Asylsuchende aus Georgien registriert. Zum Stichtag 28. Februar 2025 lebten insgesamt 2.280 georgische Staatsangehörige im Freistaat, darunter 185 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und 579 ausreisepflichtige Personen.
Nur 0,7% der Asylbewerber aus Georgien erhalten vom Bundesamt für Migration uns Flüchtlinge einen Schutzstatus. Georgien ist wegen dieser geringen Schutzquote als sicherer Herkunftsstaat eingestuft.
Der Freistaat Sachsen hat den letzten eigenen Sammelcharter nach Georgien im September 2025 organisiert. Im März 2026 beteiligte sich Sachsen zuletzt an einer bundesweiten Charterflug.