Sachsen startet zweijährigen Verkehrsversuch: Entlastung für Orte entlang der A 4-Ausweichrouten
15.04.2026, 18:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
7,5-Tonnen-Beschränkung auf drei Staatsstraßen zwischen Siebenlehn und Wilsdruff soll Ausweichverkehr verringern
Gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen und der Autobahn GmbH startet der Freistaat Sachsen einen auf zwei Jahre angelegten Verkehrsversuch: Die Staatsstraßen S 36, S 195 und S 196 in den Landkreisen Mittelsachsen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden für die Dauer des Versuchs auf 7,5 Tonnen beschränkt. Die notwendige Allgemeinverfügung sowie die verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Versuch sind durch die Verkehrsbehörden erlassen. Die Beschilderung auf den betroffenen Strecken wird durch die Straßenmeistereien der Landkreise in den kommenden Tagen bis spätestens Ende April aufgestellt. Die Beschränkungen werden zudem im öffentlichen Baustelleninformationssystem des Freistaates Sachsen veröffentlicht und darüber in die gängigen Navigationssysteme eingespeist.
Der Verkehrsversuch soll auf wissenschaftlicher Grundlage belegen, ob die Tonnagebeschränkungen auf den Staatsstraßen die Verkehrssicherheit vor Ort wirksam erhöhen kann und Rückschlüsse für ein dauerhaftes Konzept geben.
Ziel ist es, die Orte entlang der als Ausweichrouten zur A 4 genutzten Staatsstraßen zwischen Siebenlehn und Wilsdruff spürbar vom Durchgangs- und Schwerverkehr zu entlasten.
Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, sagt: »Mir ist es persönlich wichtig, gemeinsam mit unseren Partnern eine spürbare Entlastung für die Menschen in den Orten rund um die Autobahn bei Wilsdruff zu schaffen. Fern- und Schwerverkehr gehört auf die dafür vorgesehenen Autobahnen und nicht in kleine und kleinste Ortschaften, in denen Kinder zur Schule gehen, Busse fahren, Rettungswege frei bleiben müssen und – und das ist nicht hoch genug zu schätzen – die Menschen gut leben sollen. Das ist mir nicht nur als Verkehrsministerin wichtig, sondern auch als Ministerin für den ländlichen Raum. Mit dem Verkehrsversuch sorgen wir für mehr Schutz und Ordnung im regionalen Straßennetz. Und wir prüfen zugleich belastbar, was wirkt.«
Landrat Sven Krüger, Landkreis Mittelsachsen, erklärt: »Dieser Versuch ist eine sehr gute Nachricht für die betroffenen Orte und die Bevölkerung. Mit großem überregionalem Engagement wurde sich für eine Lösung eingesetzt – es gab zahlreiche Gespräche, Schriftwechsel und Vor-Ort-Begehungen. Ich bin dankbar, dass es diesen Versuch jetzt gibt und hoffe, dass wir aussagekräftige Daten dadurch erhalten, wie der Verkehr nachhaltig gesteuert werden kann. Gerade jetzt, wo die Reisemonate bevorstehen.«
Landrat Michael Geisler, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ergänzt: »Mit dem Verkehrsversuch haben wir einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität, insbesondere in und um Wilsdruff, getan. Unsere gemeinsame Aufgabe hierbei war es den Verkehr so zu steuern, dass Sicherheit und Ruhe in den Wohngebieten gewährleistet bleiben. In enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten konnten wir Ideen entwickeln, die sowohl den Bedürfnissen der Anwohner als auch den Anforderungen des Verkehrs gerecht werden.«
Landrat Ralf Hänsel, Landkreis Meißen, fügt hinzu: »Ich freue mich sehr, dass sich die Landkreise mit dem Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung gemeinsam auf diesen Verkehrsversuch im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner in den Ortschaften verständigen konnten. Zur Vermeidung, dass das nachgeordnete Netz als Ausweichstrecke genutzt wird, werden auch die betroffenen Kreisstraßen von den Durchfahrtsbeschränkungen umfasst.«
Die Belastungen auf den betroffenen Staatsstraßen sind vor Ort seit langem spürbar und dokumentiert. Eine im Vorfeld des Verkehrsversuchs durchgeführte Untersuchung hat den Zustand der betreffenden Straßen erhoben und Verkehrssicherheitsdefizite aufgezeigt. Sie hat geprüft, mit welchen Maßnahmen sich die Ortschaften und Straßen kurzfristig entlasten lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: Weder die S 195 noch die S 196 oder S 36 sind geeignet, solche Ausweichverkehre aufzunehmen. Unter den gegebenen Bedingungen kann derzeit nur eine abgestimmte tonnagebeschränkende Beschilderung wirksam dazu beitragen, zusätzlichen Ausweichverkehr – vor allem durch den Schwerverkehr – spürbar zu verringern. Eine weitere Umsetzung in Wilsdruff und im Bereich der S 177 in Meißen (Plossen) wird derzeit noch geprüft.
Für die Menschen vor Ort soll der Verkehrsversuch vor allem eines bringen: weniger schwere Fahrzeuge in den Ortslagen, mehr Sicherheit auf alltäglichen Wegen und eine geringere Belastung durch Lärm und Abgase. Zugleich sollen die Straßen und die Bauwerke vor weiterer zerstörerischer Beanspruchung geschützt werden. Insbesondere bei einigen Brückenbauwerken sind bereits kritische Zustände erreicht, die eine Tonnagebegrenzung unabdingbar machen.
Damit die Maßnahme wirksam greifen kann, braucht es ein abgestimmtes Vorgehen im gesamten betroffenen Straßennetz. Verkehrsteilnehmer sollen deshalb frühzeitig bereits auf den Bundesautobahnen A 4 und A 14 an den betroffenen Anschlussstellen auf die Beschränkungen auf den drei Staatsstraßen hingewiesen werden. Mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen durch die Landkreise finden auch weitere Abstimmungen mit der Autobahn GmbH statt. Die Informationen zu den Tonnagebeschränkungen werden auch in digitale Verkehrsinformationssysteme, wie beispielsweise Navigationssysteme, einbezogen. Der Verkehrsversuch wird wissenschaftlich begleitet. So sollen belastbare Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich Verkehrsaufkommen, Verkehrssicherheit und die Akzeptanz bei Verkehrsteilnehmern und Anwohnern entwickeln. Auf dieser Grundlage wird bewertet, welche Maßnahmen sich bewähren und wie dauerhaft mit Ausweichverkehr im betroffenen Raum umzugehen ist.