Freistaat schafft frühzeitig Planungssicherheit für Krankenhäuser – Auszahlung der Pauschalförderung im Jahr 2026 in einer Rate

07.05.2026, 12:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Sicherheit für eine stabile Investitionsförderung in diesem Jahr«

Die Krankenhäuser im Freistaat erhalten in diesem Jahr die Mittel aus der Pauschalförderung wieder in einer Rate. Die Sächsische Aufbaubank bereitet derzeit die Auszahlung der Mittel vor. Über deren Einsatz können die Krankenhäuser vor Ort eigenverantwortlich entscheiden. Die Krankenhäuser können damit nun zuverlässig ihre finanziellen Planungen vornehmen und sich auf ihre Kernaufgabe, die medizinische Versorgung, konzentrieren.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Wir wissen um den hohen Investitionsbedarf in den sächsischen Krankenhäusern. Die im Haushalt veranschlagte volle Pauschalförderung in Höhe von 75 Millionen Euro kann auch in diesem Jahr vollständig zur Verfügung gestellt werden. Mit den Geldern können die Häuser kleine bauliche Maßnahmen in Angriff nehmen und medizinische Geräte beschaffen, um die Qualität der Angebote auf einem hohen Niveau zu halten. Die Krankenhäuser erhalten zudem Sicherheit für eine stabile Investitionsförderung im laufenden Jahr.«

Im vergangenen Jahr war die Förderung wegen der Haushaltslage nur über drei über das Jahr verteilte Auszahlungen möglich, verbunden mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand.

Hintergrund:
Die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser obliegt den Krankenkassen; die Zuständigkeit für die entsprechenden rechtlichen Regelungen dem Bund. Die Bundesländer sind für die Investitionskosten (Bau, Sanierung und größere Geräte) zuständig. Der Freistaat unterstützt die Krankenhäuser in diesem Bereich mit Pauschalförderung, Einzelförderung und zukünftig (durch den Bund kofinanzierte) Transformationsfondsförderung.

Im Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG) ist die Pauschalförderung für alle im Krankenhausplan vorgesehenen Krankenhäuser verankert. Die Mittel werden als sogenannte Pauschale ausgereicht. Der Gesamtbetrag der Jahrespauschale wird unter den Krankenhäusern nach gesetzlich festgelegten Maßstäben verteilt. Für die Berechnung der Jahrespauschale für jedes einzelne Krankenhaus werden verschiedene in Bezugsgrößen wie z. B, Anzahl der Krankenhausbetten, die Versorgungsstufe, Fachrichtungen, Fallzahlen und Ausbildungskapazitäten zugrunde gelegt. Die Verteilung der Verwendung auf Ausgabepositionen obliegt dem jeweiligen Krankenhaus im Rahmen der Vorgaben des § 15 SächsKHG und der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung selbst.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
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