Sachsen und Sachsen-Anhalt fordern getrennte Ausschreibungen statt »Südbonus« – Fokus auf räumliche Verteilung und Systemsicherheit
13.05.2026, 14:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung von Kapazitäten (StromVKG) beschlossen. Damit wird eines der zentralen energiepolitischen Vorhaben der Energiewende adressiert. Ziel ist es, durch eine Kraftwerksstrategie und einen Kapazitätsmechanismus die Versorgungssicherheit mit Strom dauerhaft zu gewährleisten.
In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich Sachsen und Sachsen-Anhalt für Anpassungen am vorgesehenen Ausschreibungsdesign aus.
Ablehnung des »Südbonus« – Risiko für ungleiche Verteilung
Die Bundesregierung plant, neue Gaskraftwerkskapazitäten räumlich zu verteilen: zwei Drittel im netztechnischen Süden, ein Drittel im Rest Deutschlands, zu dem der gesamte Osten gehört. Dieses Verhältnis soll zur Stabilisierung des Gesamtsystems beitragen.
Der vorgesehene »Südbonus« in den Ausschreibungen wird von den Ländern jedoch kritisch gesehen. Mit dem damit verbundenen Ausschreibungsdesign ist nicht sichergestellt, dass die angestrebte Verteilung tatsächlich erreicht wird. Vielmehr besteht die Gefahr, dass deutlich mehr als zwei Drittel der Kapazitäten im Süden entstehen, während der Norden – zu dem auch potenzielle Kraftwerksstandorte in Sachsen zählen – (nur) unterproportional oder im schlimmsten Fall gar nicht berücksichtigt wird.
Stattdessen fordern die Länder zwei separate Ausschreibungen: eine für die Kapazitätsmenge im netztechnischen Norden (ein Drittel) und eine für den netztechnischen Süden (zwei Drittel). Auf diese Weise ließe sich die gewünschte räumliche Verteilung zielgenau steuern, ohne in die Preisbildung einzugreifen.
Energieminister Dirk Panter erklärt:
»Die räumliche Verteilung der Kraftwerksstandorte muss sich an energiewirtschaftlichen und netztechnischen Anforderungen orientieren. Es ist unbestritten, dass im Süden zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind, deshalb stellen wir diese Aufteilung auch gar nicht in Frage. Aber wir sehen die reale Gefahr, dass mit dem derzeit geplanten Verfahren weniger als ein Drittel der neuen Kapazitäten im netztechnischen Norden realisiert wird. Dies birgt erhebliche Risiken für die Systemsicherheit, insbesondere beim Wiederaufbau des Netzes nach großflächigen Störungen. Hierfür sind sogenannte schwarzstartfähige Kraftwerke unverzichtbar – Anlagen, die ihren Betrieb eigenständig und ohne externe Stromversorgung wieder aufnehmen können.«
Auch außerhalb des netztechnischen Südens, insbesondere in Ostdeutschland (Lausitz und Mitteldeutsches Revier), spielen bestehende Kraftwerksstandorte eine zentrale Rolle für die Versorgungssicherheit – etwa beim Wiederaufbau nach Stromausfällen. Bestehende Kraftwerksstandorte verfügen zudem über bestehende Infrastruktur, qualifiziertes Personal und regionale Akzeptanz. Das senkt Kosten und unterstützt eine sozialverträgliche Energiewende.
Dirk Panter weiter:
»In Ostdeutschland haben die Kraftwerke im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier über Jahrzehnte zur Versorgungssicherheit beigetragen. Perspektivisch sollen hier moderne, treibhausgasneutral betreibbare Kraftwerke entstehen, die die Zukunftsfähigkeit der Regionen und ihrer Industriecluster sichern. Die bestehenden Standorte bieten dafür hervorragende Voraussetzungen – nicht zuletzt aufgrund der vorhandenen Infrastruktur sowie der Verfügbarkeit von Fachkräften und spezialisierten Dienstleistern.«
Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärt:
»Der heutige Kabinettsbeschluss des Bundes geht in die richtige Richtung, weist aber erhebliche Schönheitsfehler zu Lasten Ostdeutschlands auf. Wir kommen zwar jetzt der dringend notwendigen Ausschreibung von Kraftwerkskapazitäten nach jahrelanger Verzögerung nun endlich näher. Die Belange des Ostens finden sich im Gesetz aber faktisch nicht wieder, allen voran der Energiebedarf im mitteldeutschen Raum mit seinen energieintensiven und komplexen Industrieanlagen. Die Bundesregierung bevorzugt Süddeutschland und auch Nordrhein-Westfalen ganz erheblich, hat aber das Kraftwerk Schkopau offenkundig nicht auf dem Zettel. Moderne Industriestandorte wie das Mitteldeutsche Chemiedreieck sind aber ganz entschieden darauf angewiesen, dass in Schkopau wasserstofffähige Gas- und Dampfkraftwerkskapazitäten entstehen. Es geht hier um die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Branchen und damit verbunden um viele Tausend Arbeitsplätze. Die Menschen im mitteldeutschen Raum haben ein Recht darauf, für ihre Industriestandorte und Kommunen mit einer sicheren Stromversorgung berücksichtigt zu werden. Deshalb halte ich die Aufteilung der Ausschreibung für geboten und werde dafür auch bei der Energieministerkonferenz in der kommenden Woche werben.«
Wasserstofffähigkeit konkretisieren
Die neuen Gaskraftwerke sollen als Ankerkunden der Wasserstoffwirtschaft dienen und perspektivisch auf Wasserstoff umgestellt werden können. Die Länder begrüßen, dass dieses Ziel im Gesetzentwurf aufgegriffen wird, sehen jedoch Nachbesserungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung. Erforderlich sind klare und praxisnahe Kriterien, die eine tatsächliche Umrüstbarkeit sicherstellen – nicht nur formale oder deklaratorische Vorgaben.
Die Länder werden diese Positionen und Forderungen auch in die kommende Energieministerkonferenz vom 20. bis 22. Mai 2026 auf Norderney sowie in das kommende Gesetzgebungsverfahren einbringen.