Bundesrat stimmt Initiative aus Sachsen für faire Kraftwerksverteilung zu – klares Signal für den Osten
12.06.2026, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Freistaat Sachsen hat sich gemeinsam mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit einem Änderungsvorschlag zum Ausschreibungsdesign des Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) im Bundesrat erfolgreich durchgesetzt. Der Antrag fand heute eine Mehrheit.
Der Beschluss sieht eine faire und gezielte Aufteilung der Kraftwerksstandorte vor: Durch zwei separate Ausschreibungen soll die gewünschte räumliche Verteilung künftig verlässlich gesteuert werden – zwei Drittel im netztechnischen Süden und mindestens ein Drittel im übrigen Bundesgebiet, zu dem auch der gesamte Osten gehört.
Sachsens Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter: »Die heutige Entscheidung ist ein starkes Signal für Versorgungssicherheit und regionale Ausgewogenheit in Deutschland. Sachsen bringt hervorragende Voraussetzungen für den Betrieb moderner Kraftwerke mit. Unsere bestehenden Standorte im Mitteldeutschen und im Lausitzer Revier, die bisher zur Versorgungssicherheit beigetragen haben, müssen auch künftig eine zentrale Rolle spielen – insbesondere für schwarzstartfähige Gaskraftwerke, die perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Der Bundesrat hat heute deutlich gemacht, dass Versorgungssicherheit und eine ausgewogene regionale Entwicklung Hand in Hand gehen müssen.«
Mit der Anpassung des Ausschreibungsdesigns wird sichergestellt, dass die angestrebte Verteilung der Kraftwerkskapazitäten tatsächlich erreicht wird. Damit wird verhindert, dass ein überproportionaler Ausbau im Süden erfolgt und andere Regionen – insbesondere der Osten Deutschlands – unberücksichtigt bleiben.
Die Bundesregierung bringt den Gesetzentwurf gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates beim Deutschen Bundestag ein. Der Bundestag wird den Entwurf beraten, gegebenenfalls anpassen und darüber abstimmen.
Hintergrund
Mit dem Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes setzt die Bundesregierung die Kraftwerksstrategie in geltendes Recht um. Ziel ist es, durch einen Kapazitätsmarkt Investitionen in gesicherte Leistung anzureizen und ausreichend steuerbare Kapazitäten bereitzustellen.
Der Kapazitätsmarkt ist zunächst auf das Zieljahr 2031 ausgerichtet. Für die Zeit ab 2032 ist ein umfassenderes Marktmodell vorgesehen. Insgesamt sollen 11 GW neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten ausgeschrieben werden, um die Stromversorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ergänzen – auch nach dem Kohleausstieg.
Weiterführende Links
- 1066. Sitzung des Bundesrates TOP 42: 293/26 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
- Bundesrat: Wirtschaftsausschuss unterstützt ostdeutschen Vorstoß für faire Kraftwerksverteilung