Verdacht des versuchten Totschlags

12.06.2026, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 48-jährigen Russen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Ihm wird vorgeworfen, am 15. Februar 2026 gegen 15:15 Uhr einem 42-jährigen obdachlosen Polen nach einem vorangegangenen Streit auf dem Schlesischen Platz 1 vor dem Bahnhof Dresden-Neustadt mit Tötungsvorsatz einmal mit dem Messer in den Bauch gestochen zu haben. Der Geschädigte wurde hierdurch lebensgefährlich verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Er hat den Angriff überlebt.

Der Beschuldigte wurde am 15. Februar 2026 durch die Polizei festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden am 16. Februar 2026 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits erheblich und teilweise einschlägig vorbestraft. Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf eingelassen und behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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