Movie2k: Einziehung von mehr als 2,5 Millionen Euro bei Schulfreund eines Hauptbetreibers

29.06.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Generalstaatsanwaltschaft Dresden vollstreckt Urteil des Amtsgerichts Leipzig gegen einen Immobilienmakler aus Berlin

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitet im Verfahrenskomplex um movie2k die Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe gegen einen 44 jährigen Immobilienmakler aus Berlin ein. In diesem Zusammenhang wird erstmalig eine gerichtlich angeordnete Einziehung eines Millionenbetrages aus Taterlösen von movie2k betrieben.

Das Amtsgericht Leipzig – Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen – verurteilte am 28. April 2026 den Schulfreund eines Mitbetreibers von movie2k wegen Geldwäsche in 33 Fällen zwischen 2013 und 2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 2.511.922,91 Euro angeordnet. Das 116 Seiten umfassende Urteil ist rechtskräftig.

Nach den gerichtlichen Feststellungen auf Grundlage der Ermittlungen der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsens bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen (INES) war der Verurteilte im Auftrag des bereits rechtskräftig verurteilten Mitbetreibers von movie2k für das verschleierte Inverkehrbringen von dessen persönlichen Taterlösen ab dem Jahr 2010 zuständig. Am Betrieb von movie2k war er nicht beteiligt.

Der Immobilienmakler setzte die Taterlöse seines Schulfreundes aus den strafbaren Urheberrechtsverletzungen verdeckt für Finanzinvestitionen im Rahmen einer Prozessfinanzierung zur anwaltlichen Abmahnung von sogenannten »Raubkopierern« ein. Zudem erwarb er mit den Taterlösen über von ihm kontrollierte Gesellschaften Immobilien in Görlitz und Taucha (Sachsen), in Dahlewitz und Birkenwerder (Brandenburg), in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) und in Hameln (Niedersachsen). Er wollte damit gewerbsmäßig Folgegewinne erzielen sowie Zwischenfinanzierungen für seine eigene Unternehmensgruppe sicherstellen.

Während des Ermittlungsverfahrens wurde der Verurteilte am 14. November 2019 festgenommen und befand sich bis zum 5. August 2020 in Untersuchungshaft. Die 302 Seiten umfassende Anklage hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 18. Januar 2023 erhoben.

Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens muss die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden den gerichtlich angeordneten Wertersatzbetrag zunächst einziehen und dann über die Verteilung an potentielle Geschädigte entscheiden.

Zum Hintergrund:
Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität. Zur INES - Unterabteilung Besondere Verfahren - gehören mehrere Staatsanwälte, Rechtspfleger, eine Wirtschaftsreferentin, eine Steuerfahnderin und das Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Sachsen.

In einem weiteren bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren hat das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 14. März 2023 einen der beiden Hauptbetreiber von movie2k (den Programmierer) wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz, Geldwäsche, Betruges und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem wurde der Hauptfinanzagent von movie2k wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Das Verfahren gegen den anderen Hauptbetreiber von movie2k ist derzeit noch vor dem Landgericht Leipzig – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – anhängig.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zum movie2k-Komplex bereits Medieninformationen am 4. August 2020, am 30. Januar 2024, am 17. April 2024 und am 16. Juli 2024 veröffentlicht.


Kontakt

Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Dr. Patrick Pintaske
Telefon: +49 351 446 2838
Telefax: +49 351 446 2830
E-Mail: pressesprecher@gensta.justiz.sachsen.de

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