Meisterbonus in Sachsen steigt auf 3.000 Euro
30.06.2026, 15:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschaftsminister Panter: »Ein starkes Signal an alle Meisterberufe«
Das sächsische Kabinett hat heute die Erhöhung des Meisterbonus auf 3.000 Euro beschlossen. Die Anpassung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft und betrifft damit alle Meisterinnen und Meister, welche in diesem Jahr ihren Abschluss machen. Damit setzt der Freistaat ein klares politisches Bekenntnis für die Gleichwertigkeit beruflicher und hochschulischer Bildung.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter: »Die Erhöhung des Meisterbonus ist ein starkes Signal der Wertschätzung für alle Meisterberufe. Damit stärken wir die berufliche Bildung und sichern Fachkräfte für die sächsische Wirtschaft ganz konkret. Das kommt der mittelständisch geprägten sächsischen Wirtschaft nachhaltig zugute. Denn Meisterinnen und Meister gründen oder übernehmen Betriebe, schaffen Arbeitsplätze und sichern die Ausbildung von morgen. Das ist für unseren Wirtschaftsstandort unverzichtbar. Wer die Fachkräfte von morgen ausbilden und Betriebe erfolgreich weiterführen will, muss die berufliche Bildung verlässlich stärken.«
Nach einem coronabedingten Rückgang haben sich die Inanspruchnahme des Meisterbonus und die Zahl der Absolventinnen und Absolventen wieder deutlich stabilisiert und liegen inzwischen auf dem Niveau von 2017. Nach Angaben der Kammern absolvierten 823 Handwerker im Jahr 2025 ihre Meisterprüfung erfolgreich. Das war der höchste Wert seit zehn Jahren. Hinzu kamen 750 Industriemeisterinnen und Industriemeister sowie 229 Fachmeisterinnen und Fachmeister der IHK.
Der Meisterbonus ist Teil der Maßnahmen, mit denen Sachsen das Handwerk und die Meisterberufe insgesamt stärkt. Bereits vergangene Woche hatte der Sächsische Landtag den Antrag zum »Aktionsplan für ein starkes sächsisches Handwerk« beraten und beschlossen. Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen haben dem Antrag zugestimmt, ihn verabschiedet und damit den Weg für die Umsetzung freigemacht.
Die rückwirkende Geltung ab 1. Januar 2026 soll sicherstellen, dass alle Meisterabsolventinnen und Meisterabsolventen, deren erfolgreiches Prüfungsergebnis bereits im laufenden Jahr per Bescheid bekannt gegeben wurde, von der Erhöhung profitieren.
Ansprechpartner für die Antragstellung bleiben wie bisher die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie die Landesdirektion Sachsen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren werden zeitnah auf den Internetseiten der zuständigen Stellen sowie der Sächsischen Aufbaubank (www.sab.sachsen.de/meisterbonus) veröffentlicht.
Die Erhöhung des Meisterbonus ist Teil des »Zukunftspakets I« für Wirtschaft und Arbeit, mit dem das SMWA Bürokratie abbaut, Investitionen erleichtert und gezielt Mittelstand in Handwerk und Industrie stärkt.