Schnelles Urteil wegen Ladendiebstahls

03.07.2026, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Amtsgericht Görlitz am 2. Juli 2026 einen tschechischen Staatsangehörigen (45 Jahre) im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Beschuldigten lag zur Last, am 30. Juni 2026 gegen 14:30 Uhr in einem Lebensmittelgeschäft in Ebersbach-Neugersdorf eine Vielzahl von Spirituosen im Wert von 864 Euro entwendet zu haben, die er im Weiteren gewinnbringend veräußert haben soll, um sich einen Teil des Lebensunterhalts zu finanzieren.

Der Beschuldigte konnte nach einem Zeugenhinweis durch die Polizei gestellt und am 1. Juli 2026 vorläufig festgenommen werden. Er war geständig und in der Tschechischen Republik bereits erheblich und einschlägig vorbestraft.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Görlitz

Pressesprecherin Aileen Reimann
Telefon: +49 3581 4696 824
E-Mail: presse@stagr.justiz.sachsen.de

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