Sachsen begrüßt geplante Entschärfung des Südbonus – faire Wettbewerbsbedingungen für alle Regionen sicherstellen

06.07.2026, 10:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) begrüßt die im parlamentarischen Verfahren erzielte Einigung zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG). Ein regionsoffener Netzbonus soll den Aufbau von gesicherter Leistung in allen Regionen des Landes sicherstellen. Damit ist der Weg für die Umsetzung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung geebnet. Zugleich werden wichtige Hinweise zur Ausgestaltung eines fairen und wirksamen Kapazitätsmarktes aufgegriffen.

Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter begrüßt, dass damit eine Anpassung des Ausschreibungsdesign vorgenommen wird. Diese zielt darauf ab, ausreichend gesicherte Leistung insbesondere in der nord- und ostdeutschen Netzregion aufzubauen. Ohne zusätzliche steuerbare Kraftwerke ist dort ein schneller Netzwiederaufbau im Störungsfall sonst nicht gewährleistet.

»Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt für mehr Versorgungssicherheit in Deutschland. Sie stellt klar: Der Kapazitätsmarkt muss so ausgestaltet werden, dass alle Regionen faire Chancen erhalten – auch der Osten und damit Sachsen. Der Änderungsantrag zum Gesetz wird den Kraftwerkszubau im Nordosten Deutschlands sichern«, sagte Panter.

Mit dem StromVKG ist die Einführung eines Kapazitätsmarktes für den Stromsektor vorgesehen, damit ab 2031 ausreichend steuerbare Leistung zur Verfügung steht – auch bei Dunkelflauten und nach dem Kohleausstieg. Geplant ist die Ausschreibung von 11 GW neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten.

Davon sollen 9 GW Langzeitkapazitäten, entsprechend rund 10 GW Kraftwerksleistung, räumlich verteilt werden: zwei Drittel im netztechnischen Süden und ein Drittel im Rest Deutschlands, zu dem auch der gesamte Osten gehört. Das bisher vorgesehene Ausschreibungsdesign mit dem sogenannten »Südbonus« gewährleistet jedoch nicht, dass diese Verteilung tatsächlich erreicht wird, sondern führt dazu, dass Gebote aus Süddeutschland systematisch bevorzugt werden.

Mit dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag wird der Südbonus nun entschärft. Zunächst wird Geboten aus dem netztechnischen Norden Vorrang eingeräumt, bis die Verteilung von einem Drittel erreicht ist. Damit entspricht man auch einer Forderung der vier Übertragungsnetzbetreiber.

»Wir haben uns wiederholt dafür eingesetzt, den Südbonus anzupassen und das Ausschreibungsdesign insgesamt zu überarbeiten. Es darf keine strukturelle Benachteiligung ganzer Regionen geben«, so Panter. Sachsen hatte diese Position unter anderem im Rahmen der Energieministerkonferenz sowie im parlamentarischen Verfahren über den Bundesrat deutlich gemacht.

»Ostdeutsche und sächsische Standorte müssen bei der Standortwahl für neue Kapazitäten angemessen berücksichtigt werden. Gerade für die Netzstabilität brauchen wir steuerbare Kapazitäten dort, wo sie systemisch sinnvoll sind. Für die Systemsicherheit ist entscheidend, dass ausreichend Anlagen mit Schwarzstartfähigkeit zur Verfügung stehen – also Kraftwerke, die das Netz im Ernstfall ohne externe Stromversorgung wieder hochfahren können.«, betonte Panter.

Ziel muss ein ausgewogenes Marktdesign sein, das Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und regionale Ausgewogenheit gleichermaßen gewährleistet.

Am Mittwoch dieser Woche wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie darüber abschließend beraten, dann gibt es die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag, welcher am Donnerstag das Gesetz berät. Am Freitag, den 10. Juli, soll der Bundesrat das Gesetz beschließen.

Hintergrund

Mit dem Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes setzt die Bundesregierung die Kraftwerksstrategie in geltendes Recht um. Ziel ist es, durch einen Kapazitätsmarkt Investitionen in gesicherte Leistung anzureizen und ausreichend steuerbare Kapazitäten bereitzustellen.

Der Kapazitätsmarkt ist zunächst auf das Zieljahr 2031 ausgerichtet. Für die Zeit ab 2032 ist ein umfassenderes Marktmodell vorgesehen. Insgesamt sollen 11 GW neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten ausgeschrieben werden, um die Stromversorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ergänzen – auch nach dem Kohleausstieg.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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