Förderaufruf: Programm »Schritt für Schritt« startet in die vierte Förderrunde
17.08.2026, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Mehr Selbstvertrauen und gesellschaftliche Teilhabe - mit Würde zurück ins Berufsleben«
Mit dem sächsischen Arbeits- und Sozialförderprogramm »Schritt für Schritt«, welches von der Europäischen Union kofinanziert wird, sollen stark arbeitsmarktferne Menschen und Langzeitarbeitslose dabei unterstützt werden, durch praktische individuelle Betreuung und soziale Stabilisierung wieder gesellschaftliche Teilhabe sowie eine Chance auf Beschäftigung zu erlangen. Mit der jetzt beginnenden bereits vierten Förderrunde haben Träger bis zum 1. November 2026 die Möglichkeit, ihre Förderanträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Es ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich.
Sozialministerin Petra Köpping: »Es geht nicht nur um die Vermittlung in Jobs, sondern vielmehr um die Wiederherstellung von Selbstvertrauen und gesellschaftlicher Teilhabe. Langzeitarbeitslosigkeit isoliert und die Betroffenen benötigen besondere Unterstützung. Mit »Schritt für Schritt« steigern wir die Kompetenzen von Langzeitarbeitslosen und helfen ihnen dabei, ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihre künftigen Chancen auf einen Arbeitsplatz zu verbessern. Durch niedrigschwellige Unterstützungsangebote und praktische Tätigkeiten entdecken die Teilnehmenden des Programms ihre Stärken und erlangen ihre Würde wieder. Wir unterstützen Langzeitarbeitslose somit auf ihrem Weg aus der verfestigten Arbeitslosigkeit zurück ins Berufsleben.«
Nähere Informationen zur Förderung sind auf der Internetseite der SAB unter folgendem Link abrufbar: https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-des-sms-f%C3%B6rderung-von-besch%C3%A4ftigungschancen-besch%C3%A4ftigung-und-sozialer-integration-schritt-f%C3%BCr-schritt
Weitere Informationen
»Schritt für Schritt« ist ein Arbeitsmarkt- und Sozialförderprogramm des Freistaates Sachsen, welches in der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds 2021 bis 2027 über die ESF Plus-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt umgesetzt wird. Das Programm konzentriert sich auf soziale und persönliche Hilfen, um Betroffenen den Weg in den Alltag und später in den Beruf zu erleichtern.