Freistaat senkt Zinssätze für Familien zur Schaffung von Wohneigentum

14.08.2026, 15:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Kraushaar: »Förderprogramm ‚Familienwohnen‘ bleibt auch in Zeiten steigender Zinsen attraktiv«

Die Zinsen für Baufinanzierungen sind zuletzt deutlich gestiegen und liegen aktuell bei rund 4,2 Prozent. Der Freistaat Sachsen reagiert darauf und senkt ab dem 19. August 2026 die Zinssätze im Förderprogramm »Familienwohnen« um 0,5 Prozentpunkte. Familien, die Wohneigentum bauen oder kaufen wollen, erhalten die Förderdarlehen damit je nach Konstellation künftig zu Zinssätzen zwischen 0,1 und maximal 2,65 Prozent – bisher lag die Obergrenze bei 3,15 Prozent.

Sachsens Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, erklärt: »Die Zinsen für Baukredite sind zuletzt deutlich gestiegen. Gerade für Familien mit niedrigerem Einkommen wird damit der Wunsch nach dem eigenen Zuhause immer mehr zum Problem. Darauf reagieren wir direkt, indem wir unsere Zinssätze senken. Wer jetzt einen Antrag stellt, erhält für das Förderdarlehen in Höhe von 80.000 Euro weiter bessere Konditionen, als der Markt sie bietet. So bleibt das Programm Familienwohnen auch in Zeiten steigender Zinsen attraktiv und gut aufgestellt.« Die Ministerin ergänzt: »Eigentum schafft Bindung und Verwurzelung mit der eigenen Region. Es gibt Sicherheit und ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge. Deshalb unterstützen wir über das Programm Familienwohnen vor allem Familien mit niedrigeren Einkommen dabei, sich den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen. In diesem Jahr stellt mein Haus dafür 55 Millionen Euro bereit.«

Die Höhe der Zinsen für die Förderdarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren hängt von der konkreten Fallkonstellation ab: Die Zahl der Kinder im Haushalt, eine energetische Sanierung oder ein niedrigeres Haushaltseinkommen reduzieren die Zinssätze. Beispielsweise erhält eine Familie mit zwei Kindern, die eine Wohnung in Sachsen erwirbt und energetisch saniert, das Darlehen künftig zu einem Zinssatz von 1,35 Prozent – bisher waren es 1,85 Prozent. Das sind rund 5.000 Euro weniger Zinslast über die Laufzeit. Der Zinsrechner, mit dem die Zinssätze für jede Konstellation berechnet werden können, ist dieser Medieninformation als Link beigefügt. Der jeweilige Zinssatz wird über die gesamte Laufzeit gewährt. Das schafft Sicherheit und Planbarkeit.

Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel 80.000 Euro und erhöht sich um weitere 10.000 Euro für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen.

Voraussetzung für die Darlehen, die über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) bewilligt werden, ist, dass Familien das Wohneigentum selbst nutzen. Sowohl der Kauf einer Bestandsimmobilie als auch der Neubau können unterstützt werden. Dabei darf die Summe des zu versteuernden Haushalts-Einkommens nicht höher als 100.000 Euro sein – bei Alleinstehenden nicht höher als 60.000 Euro. Die Grenzen erhöhen sich mit jedem Kind um 10.000 Euro.

Die Förderrichtlinie »Familienwohnen« gibt es seit 2017. In diesem Jahr stehen über den Wohnraumförderfonds 55 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Jährlich können damit bis zu 650 Familien in Sachsen von den Wohneigentumsförderung des Freistaates Sachsen profitieren.

Inhalte der Förderrichtlinie Familienwohnen:

  • Förderung von Bau- und Wohnprojekten: Auch Familien, die Teil eines gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojektes werden, können von der Förderung profitieren.
  • Kinder werden auch nach Darlehensbewilligung berücksichtigt: Für Kinder, die danach geboren werden, kann eine Zinsreduktion erfolgen. Wächst die Familie, sinkt der Darlehenszins.
  • Einfache Regeln: Maßgeblich sind nur die Gesamtkosten des Vorhabens.
  • Geringe Eigenkapitalanforderung: Es reicht ein Eigenanteil von zehn Prozent.
  • Einkommensschwache Familien oder Käufer von Altbauten im Rahmen des Förderbausteins »Jung kauft Alt« profitieren von zusätzlichen Zinsabschlägen.

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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