Verdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und der bandenmäßigen Geldfälschung

14.08.2026, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Serben und eine 39-jährige Beschuldigte mit schwedischer und bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und der gewerbs- und bandenmäßigen Geldfälschung sowie wegen der Verabredung zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug, jeweils in einer Vielzahl von Fällen, erhoben.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, als Teil einer international agierenden Bande durch betrügerische »RIP-Deals«, bei denen Unternehmer unter Vortäuschung von Kaufabsichten zur Übergabe von Vermögenswerten gegen die Übergabe von Falschgeld veranlasst werden, zumindest seit Januar 2023 erhebliche Vermögensschäden verursacht zu haben. Der 38-jährige Beschuldigte soll einen Schaden in Höhe von etwa 1.850.000,00 EUR, die 39-jährige Beschuldigte einen Schaden in Höhe von etwa 780.000,00 EUR verursacht haben. Unter den Geschädigten befinden sich auch zwei Dresdner Unternehmer denen ein Schaden von insgesamt etwa 240.000,00 EUR entstanden sein soll.

Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen der eigens hierfür eingerichteten EG Odelo (serbisch für "Anzug") der Polizeidirektion Dresden und der Staatsanwaltschaft Dresden konnten die Beschuldigten identifiziert und im Rahmen eines internationalen Action Days am 3. Dezember 2025 in Deutschland, Schweden, Belgien und Italien umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen umgesetzt werden (vgl. die Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 3. Dezember 2025, abrufbar unter medienservice.sachsen.de/medien/news/1092997). Dabei konnten unter anderem die beiden Beschuldigten festgenommen werden. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Vor der Festnahme im Dezember 2025 waren mehrere von den Beschuldigten genutzte Telefonanschlüsse überwacht worden. Anhand der Erkenntnisse aus der Überwachungsmaßnahme konnten weitere, potenziell Geschädigte ermittelt und durch die Beamten der EG Odelo gewarnt werden. Hierdurch verhinderten die Ermittler eine Vielzahl von weiteren Taten. Einige dieser verhinderten Taten wurden von der Staatsanwaltschaft Dresden als Verabredung zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug gewertet und insoweit zum Gegenstand der Anklage gemacht.

Die 39-jährige Beschuldigte ist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten, der 38-jährige Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Beide Beschuldigte haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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