Sachsen fordert verlässliche Finanzierung der Klimaanpassung durch Bund und Länder

18.08.2026, 14:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Panter: »Bund muss über Grundgesetzänderung Verantwortung übernehmen«

Angesichts zunehmender Hitze und Dürre hat Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgeschlagen, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Sachsens Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dirk Panter begrüßt den Vorstoß ausdrücklich und fordert den Bund auf, die angekündigten Schritte jetzt zügig voranzubringen.

Minister Panter: »Der Bundesumweltminister setzt das richtige Signal. Klimaanpassung ist eine Daueraufgabe. Sachsen unterstützt seine Kommunen und Unternehmen bereits heute mit Fördermitteln bei konkreten Maßnahmen. Auf Dauer können Länder und Kommunen diese Aufgabe aber nicht allein finanzieren. Der Bund muss sich verlässlich und dauerhaft beteiligen.«

Sachsen setzt sich bereits seit 2024 in den Gremien der Umweltministerkonferenz für eine langfristige und möglichst bürokratiearme Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen ein. Auch die notwendige Änderung des Grundgesetzes ist seit Längerem Gegenstand der Beratungen von Bund und Ländern. Ein konkreter Formulierungsvorschlag für eine entsprechende Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz wurde inzwischen in den Bund-Länder-Gremien erarbeitet. Am 29. September 2026 soll das Thema in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit (BLAG KliNa) weiter beraten werden.

Minister Panter: »Wir reden über die Finanzierung der Klimaanpassung nicht erst seit diesem Sommer. Jetzt liegt ein konkreter Vorschlag für eine Grundgesetzänderung auf dem Tisch. Diese Chance sollten Bund und Länder nutzen. Die Finanzierung muss dauerhaft, verlässlich, unbürokratisch und planbar sein. Gerade die Kommunen übernehmen bei der Klimaanpassung eine Schlüsselrolle. Sie brauchen finanziellen Spielraum, um vor Ort selbst über notwendige Maßnahmen zu entscheiden – statt neuer Förderprogramme mit immer neuen Antragsverfahren.«

Neben der Gemeinschaftsaufgabe will Sachsen weitere Finanzierungswege verfolgen. Einer Bundesratsinitiative Bayerns zufolge, der sich Sachsen angeschlossen hat, sollen die Länder künftig mit 25 Prozent an den Einnahmen aus dem Emissionshandel beteiligt werden. Auch damit könnte die finanzielle Grundlage für Klimaanpassungsmaßnahmen in den Ländern gestärkt werden.

Hintergrund:
Gemeinschaftsaufgaben sind im Grundgesetz besonders geregelte Aufgabenbereiche, in denen Bund und Länder gemeinsam handeln und finanzieren können. Artikel 91a des Grundgesetzes sieht bislang zwei solche Gemeinschaftsaufgaben vor: die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) sowie die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Bei beiden beteiligt sich der Bund an den Ausgaben der Länder.
Die bestehende GAK kann zwar auch einzelne Maßnahmen mit Bezug zur Klimaanpassung umfassen, etwa im Bereich der Land- und Forstwirtschaft oder der Wasserwirtschaft. Ihr gesetzlicher Auftrag ist jedoch auf die Verbesserung der Agrarstruktur und den Küstenschutz begrenzt. Klimaanpassungsmaßnahmen etwa in Städten und Gemeinden – beispielsweise Hitzeschutz, Entsiegelung, Begrünung oder die klimaresiliente Gestaltung öffentlicher Räume – werden damit nicht umfassend abgedeckt.

Deshalb wird seit mehreren Jahren über eine neue Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz diskutiert. Die Umweltministerkonferenz hat 2024 die Notwendigkeit einer solchen Gemeinschaftsaufgabe ausdrücklich hervorgehoben und Bund und Länder mit der weiteren Ausarbeitung beauftragt. Ziel ist es, eine verfassungsrechtliche Grundlage für eine dauerhafte gemeinsame Finanzierung von Aufgaben zu schaffen, die durch die bestehenden Gemeinschaftsaufgaben bislang nicht ausreichend erfasst werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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