Praxisnaher, schneller Einstieg in die Pflege: Kabinett stellt die Weichen für die neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz in Sachsen
08.09.2026, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gesundheitsministerin Köpping: »Pflegeausbildung wird attraktiver und Einstieg leichter«
Aus vielen unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer wird eine bundesweit einheitliche Ausbildung. Möglich macht dies das neue Gesetz des Bundes zur Einführung der Pflegefachassistenzausbildung. Das Kabinett hat heute die Grundlage für die Umsetzung in Sachsen geschaffen und beschlossen, den entsprechenden Gesetzentwurf dem Sächsischen Landtag zuzuleiten. Das neue einheitliche Berufsbild bringt künftig viele Vorteile und ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege zukunftssicher zu machen.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »In der Pflege ist ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen wichtig. Wir schaffen eine neue, klare berufliche Perspektive für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft machen wollen oder können. Der Einstieg in die professionelle Pflege wird leichter. Wir erreichen neue Zielgruppen und schaffen einen Anreiz, in der Pflege zu arbeiten. Angesichts steigender Zahlen bei den Pflegebedürftigen benötigen wir sie dringend. Schon in der Ausbildung gibt es eine attraktive Vergütung. Sachsen ebnet den Weg für die neue, bundesweit anerkannte Pflegefachassistenz. Mit dem modernen Berufsprofil setzen wir ein starkes Signal für die Zukunft der Branche und sichern eine gute Versorgung unserer älter werdenden Bevölkerung.«
Die zu erwerbenden Kompetenzen sind bundeseinheitlich festgelegt. Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen in der stationären und ambulanten Altenpflege und im Krankenhaus. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz dauert in der Regel 18 Monate, es gibt weitreichende Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildung. Unter anderem kann auch eine nicht erfolgreich abgeschlossene Pflegefachkraftausbildung berücksichtigt werden.
Für Auszubildende ist eine wichtige Neuerung, dass ihnen verpflichtend eine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist. Es ist eine Refinanzierung der Ausbildungskosten für Trägereinrichtungen und Pflegeschulen vorgesehen. Die Refinanzierung soll - wie auch in der Pflegefachkraftausbildung - über den Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe abgewickelt werden.
Weitere Informationen:
Mit dem Gesetz zur Umsetzung in Sachsen sollen die für die neue Ausbildung zuständigen Vollzugsbehörden bestimmt und - soweit vorgesehen - Bundesrecht landesrechtlich ausgefüllt werden. Die weiteren Vollzugszuständigkeiten sollen so geregelt werden, wie schon im Bereich aller anderen Gesundheitsfachberufe. Der Start der Ausbildung in Sachsen ist zum 1. März 2027 vorgesehen.