Sozialministerin Köpping würdigt Alltagsbegleitung durch Engagierte: »Großer Beitrag für gesellschaftlichen Zusammenhalt«

14.09.2026, 16:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter stehen älteren, nicht pflegebedürftigen Menschen im Alltag in ihrer häuslichen Umgebung unterstützend zur Seite und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 80 Euro pro Monat.

Sozialministerin Petra Köpping begrüßte auch in diesem Jahr Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sowie die Projektträger der Alltagsbegleitung in Sachsen zum Sommerfest. Das Sommerfest in Radebeul diente der Würdigung und Wertschätzung für ihr wichtiges und wertvolles Engagement und bietet die Möglichkeit zum Austausch untereinander.

Sozialministerin Petra Köpping: »Mit der ehrenamtlichen Alltagsbegleitung werden ältere Menschen unterstützt und können weiterhin selbstständig im eignen Zuhause leben. Dieser Einsatz verdient Respekt und höchste Anerkennung. Es ist mir wichtig, den Engagierten auch persönlich beim Sommerfest meinen Dank auszusprechen. Ich danke den Menschen, die ihre Zeit und Kraft dafür einsetzen, ältere Menschen in unserer Gesellschaft zu unterstützen und zu begleiten. Dies ist ein großer Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich möchte allen Ehrenamtlichen persönlich ganz herzlich danken. Daher lade ich, gemeinsam mit der Fachservicestelle Sachsen, zu unserer traditionellen Dankesveranstaltung ein.«

Hintergrund:
Als Alltagsbegleitung kann tätig werden, wer Interesse hat, sich ehrenamtlich zu engagieren und geeignet ist, sich um ältere Menschen zu kümmern. Begleitet werden können Menschen ab 60 Jahren, die nicht pflegebedürftig sind.
Die Alltagsbegleiterin bzw. der Alltagsbegleiter und die zu begleitende Person dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein, nicht in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben und der Wohnsitz beider muss im Freistaat Sachsen liegen. Für die Akquirierung und Vermittlung der Alltagsbegleitung sind Projektträger zuständig.
Projektträger können gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften und Stiftungen sein.

Weitere Informationen:
https://www.pflegenetz.sachsen.de/alltagsbegleiter-fuer-senioren.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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