Sachsen sichert bewährte Strukturen des Präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen – Förderrichtlinie neu gefasst
15.09.2026, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: "Gleichwertige Angebote für alle Kinder – der Mindestbetrag sichert die Zukunft."
Das Kabinett hat heute die überarbeitete Förderrichtlinie Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen beschlossen. Damit wird die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung präventiver Kinderschutzmaßnahmen und Früher Hilfen fortgesetzt: mit einem neuen Fokus auf die Sicherung bewährter Strukturen, insbesondere vor dem Hintergrund des Geburtenrückgangs.
Sozialministerin Petra Köpping: »Ein gesunder Start ins Leben ist die Grundlage für den gesamt Bildungsweg eines Kindes. Um ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen im gesamten Freistaat zu sichern, brauchen wir daher handlungsfähige Kommunen. Die Programme Präventiver Kinderschutz und Frühen Hilfen haben sich in Sachsen bewährt. Mit der Einführung eines Mindestbetrags als Sockelbetrag für die Mittelverteilung gehen wir nun einen entscheidenden Schritt weiter: Wir sichern die Grundstrukturen – unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung – und garantieren, dass jedes Kind im Freistaat die gleichen Chancen erhält. Gleichwertige Lebensverhältnisse dürfen keine Frage der Demografie sein.«
Die Angebote des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen nehmen in Sachsen einen hohen Stellenwert ein. Durch die Zusammenarbeit von Fachkräften aus verschiedenen Bereichen in lokalen Netzwerken erhalten Familien individuelle Unterstützung. Familienhebammen, Kinderkrankenpflegende oder einen Familienpaten kommen zu den Familien direkt nach Hause und stärken Eltern in ihrer Erziehungskompetenz.
Der Rückgang der Geburtenzahlen und die bisherige Mittelverteilung nach Einwohnerzahlen setzen die bewährten Strukturen unter Druck. Die Novellierung der Förderrichtlinie schafft hier Abhilfe: Ein garantierter Mindestbetrag sichert dauerhaft ein Grundangebot an Frühen Hilfen und präventivem Kinderschutz. Der Freistaat sorgt damit für gleichwertige Lebensverhältnisse und gibt jedem Kind die Chance auf ein gesundes Aufwachsen.
Durch die Angebote des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen erhalten Familien ab der Schwangerschaft Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Ausbaus elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenz. Gleichzeitig werden sie bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts unterstützt. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen von Anfang an ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen sowie Schutzfaktoren zu stärken und ein sicheres Umfeld für Kinder zu schaffen. Damit werden Kinder frühzeitig vor Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch geschützt, bevor es zu einer akuten Gefährdung kommt.
Staatsministerin Köpping abschließend: »Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen liegt mir am Herzen. Im Entwurf für den neuen Doppelhaushalt 2027/28 sichern wir entsprechende Angebote. Neben der Förderung des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen ist zum Beispiel auch die Jugendpauschale ein wichtiger Baustein. Sie soll um 1 Million auf 16 Millionen Euro pro Jahr angehoben werden. Damit werden konkrete Angebote vor Ort gestärkt, von denen Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien direkt profitieren. Dies war mir ein wichtiges Anliegen.«
Hintergrund:
Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen im Jahr 2020 sind die vom Sächsischen Landtag zur Verfügung gestellten Haushaltmittel von 2,6 Millionen Euro auf 3,4 Millionen Euro im Jahr 2026 angewachsen. Damit sichern sie einerseits die Angebote der Frühen Hilfen gemeinsam mit den Mitteln des Bundes und finanzieren andererseits den präventiven Kinderschutz.
Die Förderung unterstützt damit die Umsetzung der im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) verankerten Frühen Hilfen. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil zur Unterstützung von Familien ab der Schwangerschaft durch niedrigschwellige und bedarfsgerechte Angebote.
Die Mittel werden über die Förderrichtlinie Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen des Sozialministeriums ausgereicht. Die Landkreise und Kreisfreien Städte können die Mittel an Träger der freien Jugendhilfe weiterleiten, wenn sie die Angebote des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen nicht selbst erbringen. Die Kommunen tragen eine finanzielle Mitverantwortung. Der konkrete Einsatz der Mittel für den präventiven Kinderschutz und die Frühen Hilfen obliegt den Landkreisen und Kreisfreien Städten und wird in der jeweiligen Jugendhilfeplanung festgeschrieben.