Landesdirektion Sachsen genehmigt Ausbau des »Plossenaufstiegs« in Meißen
16.09.2026, 11:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Baurecht für Staatsstraße S 177 im Meißner Stadtgebiet
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Ausbau der Staatsstraße S 177 im Stadtgebiet Meißen zwischen Neumarkt und der Einmündung Gellertstraße mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Das Projekt ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Freistaates Sachsen und der Stadt Meißen. Zukünftiger Bauherr ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen.
Auf rund 630 Metern wird die Wilsdruffer Straße (S 177), der sogenannte Plossenaufstieg, erneuert und ausgebaut. Als wichtige Verkehrsader zwischen Meißen und Wilsdruff führt sie direkt zur Autobahn 4, Anschlussstelle Wilsdruff.
Die Fahrbahn wird auf 7,25 Meter verbreitert und erhält bergab einen Radfahrschutzstreifen sowie abschnittsweise einen Gehweg. Zusätzlich wird es bergauf einen straßenbegleitenden kombinierten Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,75 Metern geben, der den Radverkehr künftig vom motorisierten Verkehr trennt. Ziel ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit werden mit dem Bauprojekt zahlreiche Stützwände neu gebaut, um angrenzende Hänge und Böschungen zu sichern. Die Gefahr von Böschungsrutschungen wird damit beseitigt.
Aktuell befindet sich die Wilsdruffer Straße in einem schlechten Zustand. Mit einer Fahrbahnbreite von stellenweise nur 5 Metern und einer ungünstigen Streckenführung ist die Straße den heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr gewachsen. Lkw und Reisebusse können sich auf dem Plossen insbesondere im Bereich einer engen Haarnadelkurve mit starkem Anstieg nicht sicher begegnen.
Aufgrund der anspruchsvollen Topographie im Baubereich ist eine Vollsperrung des Plossenaufstiegs während der Bauzeit erforderlich. Bestandteil der Planungen sind daher auch die Umleitungsstrecke über den Siebeneichener Schlossberg für den ÖPNV und Rettungsdienste sowie die Ausweichstrecken über Polenz und Lercha für den örtlichen Verkehr der Anlieger. Der Fernverkehr wird weiträumig umgeleitet.
Die Bauzeit beträgt voraussichtlich zweieinhalb Jahre. Vor Beginn der Hauptbaumaßnahme werden die Umleitungsstrecken saniert und befestigt.
Soweit gegen den Planfeststellungsbeschluss keine Rechtsmittel erhoben werden, obliegt die weitere Umsetzung des Vorhabens dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Vorhabenträger.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Meißen und Klipphausen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung und der Beschluss werden auf der Internetseite der LDS bereitgestellt.