Sachsen stiften Zukunft: Erster Sächsischer Stiftungstag bringt Stiftungen zusammen
29.09.2026, 11:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Zuwachs: Zwei neue Stiftungen direkt in der Veranstaltung anerkannt
Sachsen stiften Zukunft – das hat der Sächsische Stiftungstag heute (29. September) im Sächsischen Landtag in Dresden eindrucksvoll gezeigt. Rund 150 Teilnehmer kamen zusammen, um sich über das vielfältige Engagement sächsischer Stiftungen auszutauschen, ihre Arbeit zu würdigen und neue Impulse für das Stiftungswesen im Freistaat zu setzen. Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung: Zwei neue gemeinnützige Stiftungen erhielten ihre Anerkennungsurkunden aus den Händen des Landtagspräsidenten.
Damit wächst die Gemeinschaft der über 400 gemeinnützigen Stiftungen in Sachsen weiter.
Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft von Sachsens Landtagspräsidenten Alexander Dierks: »Stiftungsarbeit ist Demokratiearbeit: Stiftungen bereichern unser Gemeinwesen und mit ihnen zeigt eine selbstbewusste Bürgergesellschaft, welche Zwecke und Bereiche ihr besonders wichtig sind. Zugleich wird deutlich, dass es nicht immer der Staat sein muss, der alle Bereiche unserer Gesellschaft betreut. Um Stiftungszwecke wirklich mit Leben zu füllen, braucht es oft viel ehrenamtliches Engagement, das verdient die Anerkennung unserer Gesellschaft.«
»Unsere Stiftungen tun Gutes und das verdient mehr Aufmerksamkeit. Sie fördern unter anderem Bildung, Kultur, Wissenschaft, Umwelt und Soziales und springen dort ein, wo der Staat nie war oder sich zurückzieht. Sie halten unsere Gesellschaft seit Jahrhunderten zusammen«, betonte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. Stiftungsbehörde im Freistaats Sachsen ist die Landesdirektion Sachsen Stiftungen.
Im Mittelpunkt des Sächsischen Stiftungstages standen ganz konkrete Fragen aus dem Stiftungsalltag: Wie gelingt Digitalisierung, ohne den Datenschutz aus dem Blick zu verlieren? Welche Pflichten haben Vorstände und worauf kommt es beim Stiftungsrecht an? Weitere Themen waren die vorausschauende Liquiditätsplanung, die richtigen Prioritäten im Finanzmanagement, die Mittelbeschaffung jenseits klassischer Fördermittel sowie die Erstellung von Jahresrechnung.
Die neu aufgenommenen Stiftungen:
Die »Stiftung 23 – Grundrechte für alle« ist errichtet als Verbrauchsstiftung durch den Dresdner Prof. Dr. h.c. Bönninger. Der Zweck ist die Förderung einer Kultur der Wahrnehmung der Grundrechte und der Verteidigung der Demokratie.
Die »Stiftung Wege aus Trauma - Orientierung und Hilfe« hat der seit langem in Dresden lebende US-Amerikaner Prof. John Wargin errichtet. Zweck der Stiftung ist u.a. die Förderung der Hilfe für Betroffene von Straftaten und Katastrophen, Flüchtlingen, Vertriebenen und Kriegsopfer, Kriegshinterbliebenen und Förderung der Wissenschaft und Forschung.
Hintergrund: Stiftungswesen in Sachsen
In Sachsen gibt es aktuell 688 Stiftungen, darunter 457 gemeinnützige Stiftungen. Stiftungen haben in Sachsen eine weit zurückreichende Tradition. Die älteste noch bestehende Stiftung ist die »Kurfürst Moritz fromme Stiftung zu Glashütte«, die 1543 errichtet wurde.
Als Stiftungsbehörde erkennt die Landesdirektion Sachsen (LDS) Stiftungen als rechtsfähig an. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt zudem in der Rechtsaufsicht über die Stiftungen. Die LDS überwacht, ob eine Stiftung entsprechend ihrem Zweck agiert und das Vermögen, das bei Errichtung vorhanden war, erhalten bleibt.
Die Besonderheit einer Ewigkeitsstiftung liegt darin, dass sie ihre Zwecke nur durch die Nutzung des Grundstockvermögens erfüllen kann, z.B. durch Zinsen oder Dividenden. Gemeinnützige Stiftungen müssen dabei gemeinwohlorientierte Zwecke erfüllen. Der häufigste Zweck gemeinnütziger Stiftungen in Sachsen ist die Förderung von Kunst und Kultur, gefolgt von Bildung und Erziehung. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung folgt auf Platz drei. Viele Stiftungen verfolgen dabei auch mehrere Zwecke gleichzeitig. Denkmalschutz und Denkmalpflege ist besonders im Raum Dresden ein häufiger Zweck.