Elektronische Fußfessel kommt: Neuer Staatsvertrag stärkt Schutz vor häuslicher Gewalt in Sachsen
29.09.2026, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kabinett stimmt Staatsvertrag zur länderübergreifenden Einführung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutz zu
Dresden (29. September 2026) – Die elektronische Fußfessel soll künftig helfen, bedrohte Menschen vor häuslicher Gewalt zu schützen. Das sächsische Kabinett hat heute dem dafür notwendigen Staatsvertrag der Länder zugestimmt. Im Anschluss hat Ministerpräsident Michael Kretschmer den Staatsvertrag unterzeichnet.
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Fußfessel in Gewaltschutzfällen schafft eine Neuregelung im Gewaltschutzgesetz des Bundes. Ab dem 1. Juli 2027 können Familiengerichte anordnen, dass Gewalttäter elektronisch überwacht werden. So kann schneller erkannt werden, wenn ein gerichtlich verbotenes Gebiet betreten wird oder einer geschützten Person durch eine Annäherung Gefahr droht. Mit ihrer Zustimmung kann auch die geschützte Person ein Gerät erhalten, das vor einer Annäherung warnt (sog. Fußfessel nach dem »Spanischen Modell«).
Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert: »Wir wollen Gewalttäter auf Abstand halten und Betroffene besser schützen. Häusliche Gewalt kann zur tödlichen Gefahr werden. Die elektronische Fußfessel kann eine gefährliche Annäherung frühzeitig melden und der Polizei wertvolle Zeit verschaffen, um der geschützten Person zu helfen. Mit dem Staatsvertrag gehen wir heute einen wichtigen Schritt für den Schutz vor häuslicher Gewalt in Sachsen – insbesondere für Frauen, die davon besonders häufig betroffen sind.«
Die Koordinierung und Überwachung der elektronischen Fußfessel erfolgt im Wesentlichen zentral für alle Länder durch die IT-Stelle der hessischen Justiz im Rahmen der sogenannten Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder. Der Staatsvertrag bildet hierfür die Grundlage und regelt die konkrete Umsetzung. Dadurch können Warnmeldungen auch über Landesgrenzen hinweg nach gemeinsamen Abläufen effektiv bearbeitet werden.
Mit der Unterzeichnung ist das Verfahren in Sachsen noch nicht abgeschlossen: Der Staatsvertrag bedarf auch der Zustimmung des Sächsischen Landtags. Weitere Informationen zur Fußfessel nach spanischem Modell gibt es hier: https://justizministerium.hessen.de/praevention/spanische-fussfessel.
Die Regelungen zum Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz – GewSchG) sind unter https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/BJNR351310001.html abrufbar. Die ab dem 1. Juli 2027 geltende Neuregelung ist aus dem Bundesgesetzblatt ersichtlich: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/198/VO.
Hintergrund:
Mit der elektronischen Fußfessel soll sichergestellt werden, dass Gewalttäter Gewaltschutzanordnungen (also insbesondere Betretungs- und Annäherungsverbote) der Familiengerichte befolgen bzw. dass sie dagegen nicht unbemerkt verstoßen können. Vorgesehen ist, dass die Stelle, die die elektronische Fußfessel technisch überwacht, automatisch alarmiert wird, wenn die zu überwachende Person bestimmte Verbotszonen betritt oder der gerichtlich festgelegte Mindestabstand zwischen Gewalttäter und Opfer unterschritten wird. Die Überwachungsstelle wird das Opfer dann umgehend warnen und die örtlich zuständige Polizeibehörde informieren, sofern dies erforderlich ist. Die Anordnung einer elektronischen Fußfessel ist aufgrund einer Anpassung des Kindschaftsrechts künftig auch im Eltern-Kind-Verhältnis möglich.
Informationen zu Beratungsangeboten in Sachsen bei geschlechtsspezifischer, häuslicher oder sexualisierter Gewalt gibt es hier: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - Landespräventionsrat Sachsen (LPR) - sachsen.de. Im Lagebild Häusliche Gewalt für den Freistaat Sachsen des Landeskriminalamtes wurden für das Jahr 2025 insgesamt 10.613 Gewaltstraftaten und 11.531 Opfer erfasst. 71,2 Prozent der Opfer waren weiblich. Zum Lagebild: https://www.lpr.sachsen.de/download/HGW_Lagebild_2025.bereinigt.pdf .
Sachsen war das erste Land, das 2025 die sogenannte Fußfessel nach dem Spanischen Modell im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht zur Aufenthaltsüberwachung eingesetzt hat.