Europäisches Chip-Gesetz 2.0 – Europa braucht mehr Tempo und weniger Bürokratie bei der Chip-Förderung
06.10.2026, 14:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
AdR-Berichterstatter Thomas Schmidt fordert praktische Hilfe für schnellere Genehmigungen
(Galway/Irland, 6. Oktober 2026) Der sächsische Berichterstatter für den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), Staatsminister a. D. Thomas Schmidt, MdL, brachte heute in der AdR-Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) seine Stellungnahme zum »European Chips Act 2.0« (ECA 2.0) ein. Der »European Chips Act 2.0« ist Teil einer europäischen Strategie für mehr digitale Souveränität der EU – am 4. Juni 2026 hatte ihn die Europäische Kommission veröffentlicht.
Regionale Stärken nutzen um Exzellenz zu fördern
»Der European Chips Act 2.0 entscheidet darüber, ob Europa im globalen Wettlauf um Schlüsseltechnologien bestehen kann oder in dauerhafte Abhängigkeiten gerät«, erklärte Berichterstatter Thomas Schmidt während der Sitzung in Galway/Irland und ergänzte: »Die europäische Souveränität können wir befördern, indem wir die realen Stärken unserer regionalen Halbleiter-Ökosysteme nutzen und ausbauen sowie Europas Lücken schließen – vom Chipdesign über die Fertigung bis hin zum fortschrittlichen Packaging.«
Der Entwurf für den »European Chips Act 2.0« setzt auf eine nachfrageorientierte Förderung, die auch ausgereifte und spezialisierte Technologieknoten einbezieht, welche von der europäischen Industrie – von Automotive über den Maschinenbau bis zur Energietechnik – dringend benötigt werden. Dazu Thomas Schmidt: »Eine sichere Versorgung Europas mit Halbleitern ist kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für eine prosperierende europäische Industrieproduktion. Wir haben starke europäische Halbleiter-Regionen, die wie Sachsen als einer der größten europäischen Halbleiter-Cluster einen entscheidenden Beitrag leisten.«
Die Kernforderungen der AdR-Stellungnahme im Überblick:
- Verfahrensbeschleunigung und Bürokratieabbau: Begrenzung von Genehmigungsverfahren auf maximal 12 Monate sowie beschleunigte Beihilfeprüfungen innerhalb von drei Monaten für Projekte in Regionen, die das neue Gütesiegel »Exzellente Halbleiter-Region« tragen.
- Verlässliche Finanzierung ab 2028: Absicherung des Chip-Gestzes 2.0 im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028, vorzugsweise durch Einrichtung eines eigenständigen, zweckgebundenen Halbleiterbudgets im künftigen Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) ab 2028. Umschichtungen zu Lasten bestehender Programme wie Horizon Europe oder den regionalen Strukturfonds (wie dem EFRE) werden entschieden abgelehnt.
- Praxisnaher Technologietransfer (»Lab to Fab«): Vorrang für den nachhaltigen Betrieb und die industrielle Nutzung bestehender Pilotlinien sowie die Kopplung von Forschungsinfrastrukturen an industrielle Produktionsumgebungen, um den Technologietransfer zu beschleunigen.
- Starke Beteiligung der Regionen: Das geplante Siegel European Semiconductor Region of Excellence muss mit konkreten Beihilfe- und Genehmigungsvorteilen verknüpft werden. Die Regionen fordern zudem eine feste Vertretung in den zentralen EU-Steuerungsgremien auf der Grundlage des Chip-Gesetzes.
- Resilienz der Halbleiter-Lieferketten: Die Teilnahme an der geplanten Unternehmensplattform zur Halbleiter-Lieferkette muss freiwillig sein. Die strategische Kartierung und die Erstellung eines digitalen Zwillings der Halbleiter-Lieferkette wird ausdrücklich unterstützt.
Expertise für den europäischen Rahmen
Die Erarbeitung der Stellungnahme erfolgte in enger Abstimmung mit dem Experten Frank Bösenberg von Silicon Saxcony und weiteren Akteuren des sächsischen und europäischen Halbleiter-Ökosystems und weiteren Stakeholdern. »Sachsen zeigt als führender Mikroelektronik-Cluster Europas, wie die Verzahnung von Großinvestitionen, Mittelstand und Spitzenforschung funktioniert«, betonte Schmidt und fügte an: »Praxisfragen – etwa die Kofinanzierung von Design-Portierungskosten zur Auslastung heimischer Fabs, bezahlbare Industriestrompreise oder der unbürokratische Zugang zu europäischer Förderung für Start-ups – haben wir direkt in konkrete Änderungsvorschläge zum Verordnungstext umgesetzt.«
Die finale Verabschiedung der Stellungnahme im Plenum des Europäischen Ausschusses der Regionen ist für Dezember 2026 geplant, also deutlich bevor das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat der EU im Jahr 2027 abgeschlossen wird.
Hintergrund: Der Europäische Ausschuss der Regionen mit Sitz in Brüssel ist die Versammlung der Regionen und Städte in der Europäischen Union. Der Freistaat Sachsen ist in der VIII. Mandatsperiode von 2025 bis 2030 mit zwei ordentlichen und zwei stellvertretenden Mitgliedern im AdR vertreten. Ordentliche Mitglieder sind die Staatsminister a. D. Thomas Schmidt , MdL und und Martin Dulig, MdL. Der Freistaat Sachsen ist außerdem Gründungsmitglied der Automotive Regions Alliance (ARA) und der European Semiconductor Regions Alliance (ESRA). Thomas Schmidt ist zudem Vorsitzender der Deutschen Delegation im AdR und der Automotive Intergroup (CoRAI).